Warum Familien mit Kindern die spannendste Zielgruppe beim Altersvorsorgedepot sind

7.7.2026 – Mit dem zukünftigen Modell sind Neuerungen bei der Kinderzulage verbunden. Somit ergeben sich attraktive Förderquoten und steuerliche Vorteile. Über drei Beratungsanlässe für Familien im Zuge der Altersvorsorgereform schreibt Martin Schmidt, Geschäftsführer von DieFinanzchecker, in seinem Gastbeitrag.

Ab dem 1. Januar 2027 löst das geförderte Altersvorsorgedepot die Riester-Rente im Neugeschäft ab. Für kaum eine Gruppe lohnt sich das neue Modell so sehr wie für Familien mit Kindern. Der Grund ist die Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr, die schon bei einem kleinen Eigenbeitrag voll fließt. Wer als Vermittler die Familienförderung sauber erklären kann, hat ein starkes Argument für lukratives Neugeschäft.

Was sich für Familien ändert: die neue Kinderzulage

Martin Schmidt (Bild: Die Finanzchecker)
Martin Schmidt (Bild: Die Finanzchecker)

Die Kinderzulage beträgt künftig 100 Prozent der Eigenbeiträge, höchstens 300 Euro pro Kind. Sie wird proportional zum Beitrag gezahlt: Für jeden Euro, den der Kunde selbst einzahlt, gibt es einen Euro Kinderzulage. Den vollen Höchstbetrag von 300 Euro je Kind erreicht er damit schon bei 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr, also rund 25 Euro im Monat pro Kind.

Wo unter der Riester-Rente für die volle Zulage vergleichsweise hohe Beiträge nötig waren, genügt jetzt ein kleiner Eigenbeitrag pro Kind, um das Maximum auszuschöpfen.

Die alte starre Staffel mit 300 Euro für ab 2008 geborene und 185 Euro für davor geborene Kinder fällt weg. Die Zulage ist vereinheitlicht. Dazu entfallen die einkommensabhängige Vier-Prozent-Regel und jede Einkommensgrenze. Übrig bleibt ein pauschaler Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr.

Wem die Zulage zusteht: Zuordnung zwischen den Eltern

Die Kinderzulage geht an den Elternteil, gegenüber dem das Kindergeld festgesetzt wird. Erhalten beide Eltern im Lauf des Jahres für dasselbe Kind Kindergeld, steht die Zulage demjenigen zu, dem es für den letzten Anspruchszeitraum festgesetzt wurde.

Neu ist die Entkopplung vom Geschlecht. Die frühere Zuordnung zugunsten der Mutter entfällt, die Regel gilt einheitlich, auch für Eltern gleichen Geschlechts. Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Eltern können die Zulage per übereinstimmender Erklärung abweichend zuordnen.

So wirken Grund- und Kinderzulage zusammen

Die Familienförderung setzt sich aus Grundzulage und Kinderzulage zusammen, bezogen auf maximal 1.800 Euro geförderten Eigenbeitrag im Jahr.

Die Grundzulage beträgt 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro und 25 Cent je Euro auf den Beitrag von 361 bis 1.800 Euro, höchstens 540 Euro im Jahr. Wer zu Beginn des Beitragsjahres unter 25 ist, bekommt einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus obendrauf.

Wie hoch ist die Förderung in konkreten Zahlen?

Nehmen wir zwei Beispiele:

  • Eine Familie mit zwei Kindern zahlt den Höchstbeitrag von 1.800 Euro im Jahr ein, also 150 Euro im Monat. Darauf gibt es 540 Euro Grundzulage und pro Kind 300 Euro Kinderzulage, zusammen 1.140 Euro Förderung vom Staat. Das entspricht einer Förderquote von rund 63 Prozent. Auf jeden eigenen Euro legt der Staat 63 Cent obendrauf.
  • Eine Familie mit einem Kind zahlt 300 Euro im Jahr ein, also 25 Euro im Monat. Schon dafür fließen 150 Euro Grundzulage und die volle Kinderzulage von 300 Euro, zusammen 450 Euro. Das ist eine Förderquote von 150 Prozent, auf jeden eigenen Euro kommen also 1,50 Euro vom Staat obendrauf.

Steuervorteile kommen noch dazu

Neben der Förderung lässt sich der Beitrag auch steuerlich absetzen. Zulage und Steuerersparnis werden aber nicht addiert, sondern über die Günstigerprüfung verrechnet. Nur wenn die Steuerersparnis die Zulagen übersteigt, zahlt das Finanzamt die Differenz zusätzlich aus. Bei Familien ist das selten der Fall, weil die Kinderzulagen die Förderung schon hochtreiben.

Im ersten Beispielfall sind der Eigenbeitrag von 1.800 Euro plus die Zulagen von 1.140 Euro absetzbar, zusammen 2.940 Euro. Selbst bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent ergibt das rund 1.235 Euro Steuerersparnis. Die zusätzliche Rückerstattung ist die Differenz zwischen Steuerersparnis und Zulage, also 95 Euro.

Im zweiten Fall bleibt es ganz bei der Zulage, weil sie höher liegt als jeder Steuervorteil. Daraus folgt für die Beratung: Bei Familien ist die Zulage die Hauptförderung. Der Steuervorteil fällt meist kaum ins Gewicht.

Was das für die Beratung heißt

Mit dem Inkrafttreten am 1. Januar 2027 ergeben sich drei Beratungsanlässe für Familien.

Erstens: Riester-Bestände prüfen. Verträge, die vor 2027 abgeschlossen wurden, haben Bestandsschutz und laufen mit der bisherigen Förderung weiter. Niemand muss wechseln. Für Familien lohnt aber der genaue Blick, denn die neue Kinderzulage ist leichter voll auszuschöpfen als die alte Staffelung, gerade bei mehreren Kindern oder bei vor 2008 geborenen Kindern, für die es früher nur 185 Euro gab. Ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot kann sich also rechnen.

Zweitens: Den Beitrag richtig dimensionieren. Bei Neuabschlüssen gibt die Kinderzahl die ideale Beitragshöhe vor. Pro Kind sollten mindestens 300 Euro im Jahr fließen, damit die Kinderzulage voll ausgeschöpft wird. Wer höher geht, bis zum geförderten Höchstbeitrag von 1.800 Euro, nimmt zusätzlich die volle Grundzulage mit.

Drittens: Die anderen Vorsorgebausteine nicht vergessen. So stark die Förderung ist, der geförderte Höchstbeitrag liegt bei 1.800 Euro im Jahr, also 150 Euro im Monat. Als alleinige Altersvorsorge reicht das für die meisten Familien nicht aus. Das Depot eignet sich hervorragend als geförderter Kern, sollte aber mit weiteren Bausteinen kombiniert werden.

Fazit

Die wichtigste Frage für jeden Makler bis Jahresende lautet: Welche meiner Kunden haben Kinder und einen Riester-Vertrag?

Genau die sollte man zuerst anrufen. Denn mit dem neuen Altersvorsorgedepot gab es in Deutschland wahrscheinlich noch nie eine so einfache Form der geförderten Altersvorsorge.

Martin Schmidt

Der Autor ist Betriebswirt (BFC) und Geschäftsführer des Versicherungsmaklers DieFinanzchecker GmbH.

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