Zweitmarkt-Verband sorgt sich um den Ruf seiner Branche

14.7.2010 (€) – Eigentlich haben die Akteure am Lebensversicherungs-Zweitmarkt schon genug Probleme, nachdem ihr Geschäft seit geraumer Zeit weitgehend am Boden liegt. Nun muss sich der Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) wegen einiger Auswüchse in den USA mit einem drohenden Imageproblem herumschlagen.

BVZL-Verbandschef Thomas Laumont weiß es selbst: Die Mechanismen und Zusammenhänge des speziellen Marktes für gebrauchet Lebensversicherungen sind für Beobachter „sehr komplex und oft nicht auf den ersten Blick vollständig zu erfassen“.

Das gilt erst recht mit Blick auf den grundsätzlichen Unterschied zwischen dem Lebensversicherungs-Zweitmarkt in den USA und dem in Deutschland. Hierzulande machen sich die Policenaufkäufer nämlich nur zunutze, dass die Versicherer ihren Kunden bei einer vorzeitigen Kündigung deutlich weniger als den „inneren“ Wert der Police zahlen.

Policenaufkäufer leiden unter Zinssituation

Mit einer Wette auf den Tod der Policen-Verkäufer hat ihr Geschäftsmodell deshalb nichts zu tun. Sie spekulieren allein darauf, dass die Versicherer die Policen geschäftsplanmäßig erst in der Endphase der Vertragslaufzeit mit hohen Überschussbeteiligungen bedienen sowie mit Schlussgewinnanteilen.

Diese Rechnung geht wegen der seit langem außergewöhnlichen Zinssituation und zusätzlich wegen der Finanzkrise immer weniger auf. Das spürt die Branche bitter (VersicherungsJournal 3.3.2010).

US-Modell völlig anders geartet

Am US Life Settlement-Markt ist das alles ganz anders. Dort geht es darum, dass die Versicherten nach dem Verkauf ihrer Police kürzer leben als statistisch kalkuliert.

Logisches Ergebnis ist, dass die Policen-Aufkäufer nur eine vergleichsweise kurze Zeit die Beiträge für die Vertragsfortführungen aufbringen müssen, bis sie die Versicherungssumme einstreichen können. Dieser grundsätzliche Unterschied hat vielerlei Konsequenzen.

Kapitalmarkt-Unabhängigkeit macht US-Policen besonders attraktiv

So spielen in der US-Variante des Lebensversicherungs-Zweitmarktes insbesondere medizinische Gutachten und deren Qualität eine zentrale Rolle. Selbst heftige Schwankungen am Kapitalmarkt wirken sich dagegen kaum aus.

Eine Korrelation mit anderen Anlageklassen weisen US-Lebensversicherungs-Fonds, die in solche Policen investieren, daher praktisch nicht auf. Genau das macht sie angesichts der gegenwärtig besonders volatilen Kapitalmärkte auch für deutsche Anleger attraktiv.

Findige Marktteilnehmer sorgen für Negativ-Schlagzeilen

Umso mehr stört den BVZL, dass durch Negativ-Meldungen auch dieser – nicht zuletzt unter dem vertrieblichen Aspekt – halbwegs florierende Teilmarkt empfindlich gestört wird. Für böse Schlagzeilen sorgten in jüngster Zeit die Geschäftspraktiken besonders findiger Marktteilnehmer.

Die scheuten die oft aufwändige Suche nach geeigneten Lebensversicherungs-Verträgen, die schon vor langer Zeit abgeschlossen wurden und von denen sich ihre Besitzer – aus welchen Gründen auch immer – nun vorzeitig trennen wollen. Stattdessen überredeten sie meist ältere US-Bürger, neue Policen abzuschließen.

Zweifel an der „grundsätzlichen Ordnungsmäßigkeit“

Dies einzig und allein mit dem Ziel, diese Verträge unmittelbar nach Ablauf der Widerspruchsfrist auf dem Zweitmarkt wieder zu verkaufen. Dabei kam es in diesem „Stoli-Business“ (Stranger Originated Life Insurance) genannten Teilmarkt, der sich ab 2005 rasant entwickelte, zudem zu handfesten Betrügereien.

Solchen unseriösen Geschäftspraktiken muss selbstverständlich der Boden entzogen werden, betont der BVZL. Außerdem teile der Verband  „die berechtigten Zweifel an der grundsätzlichen Ordnungsmäßigkeit des „Stoli“-Konzeptes.

Es geht auch um eine „Klima-Frage“

Auch aus seiner Sicht müsse beim Abschluss eines Lebensversicherungs-Vertrages, der später am Zweitmarkt veräußert wird, immer das Interesse am Erwerb eines Versicherungsschutzes gestanden haben. Die Aussicht auf einen späteren Ertrag aus dem Handel mit der Police dürfe nicht das Motiv gewesen sein.

Dieser ausdrückliche Hinweis auf das mögliche Vorliegen eines „Insurable Interest“ dürfte nicht zuletzt dem Ziel dienen, die in jüngerer Zeit deutliche Entspannung im Verhältnis zur Versicherungsbranche und insbesondere zum GDV nicht zu gefährden.

Die Mitgliedsunternehmen im BVZL seien ohnehin nie in diesem speziellen Marktsegment aktiv gewesen, wird zudem versichert, sondern nur im regulären US-Zweitmarkt.

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