Arbeitgeber muss auch nach Kurzzeitehe bAV-Witwenrente zahlen
16.2.2026 (€) - Wer in seiner Betriebsrente Ansprüche aus sogenannten Versorgungsehen ausschließen will, muss laut einem Urteil auf wichtige Details achten. Das in dem Fall beklagte Unternehmen muss einer Frau demnach mehr als 116.000 Euro und eine monatliche Rente von rund 3.000 Euro leisten.
Premium-Zugang
Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.
Premium-Abonnement auch als Wertschätzung der Redaktion
Premium-Abonnentinnen und -Abonnenten erhalten den Zugriff auf alle Inhalte vom VersicherungsJournal. Sie leisten zudem einen unverzichtbaren Beitrag für die redaktionelle Unabhängigkeit. Der Verlag ist für diese Wertschätzung sehr dankbar.
