Tarifwechsel-Beratung gegen Erfolgshonorar ist zulässig
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) hatte der Minerva Kundenrechte GmbH nach deren Angaben mit Urteil vom 18. Mai 2018 vom Landgericht München I verbieten lassen, Verbrauchern für die Hilfe beim Tarifwechsel ein Erfolgshonorar zu berechnen. Das wird fällig, wenn die Versicherungsnehmer durch Wechsel des Tarifs innerhalb ihrer privaten Krankenversicherung nach § 204 VVG eine Beitragsersparnis erreichen.
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