16.10.2019 (€) – Die B-tix GmbH bietet auf „Snoopr“ jetzt auch eine Plattform für Spezialtarife von Vermittlern. Diese können von Berufskollegen als Tippgeber genutzt werden.
Auf ihrer Plattform Snoopr.de bietet B-tix GmbH die nach eigenen Angaben „erste selbstlernende Suchmaschine für Versicherungen“, „eine Art Kombination aus Google-Suche und Amazon-Shopping“. Die Suchergebnisse aus 700 Produkten von rund 30 Versicherungs-Unternehmen werden mithilfe künstlicher Intelligenz nach Relevanz sortiert.
Versicherungsmakler können über den Dienst Verträge vermitteln, Verbraucher werden an unabhängige Vermittler verwiesen.
Mit Snoopr wollen wir […] vertrauensvolle Kooperationen unter Maklerkollegen fördern.
Markus Heussen, Geschäftsführer der B-tix GmbH
Zugang zu Makler-Konzepten
Jetzt wurde die Plattform für Deckungskonzept-Makler geöffnet. B-tix-Geschäftsführer Markus Heussen erklärt die Idee so: „Mit Snoopr wollen wir Versicherungsmaklern den Zugang zu Spezialpolicen verschaffen und bundesweit vertrauensvolle Kooperationen unter Maklerkollegen fördern.“ Auch Maklerpools können ihre eigenen Produkte einstellen.
Über Snoopr sollen Vermittler diese Deckungskonzepte finden, ihre Kunden an die Experten weitergeben und im Erfolgsfalle dafür eine Tippgeber-Provision erhalten. Die Beratung der Interessenten und die Abwicklung der Versicherungsverträge erfolgt durch den Spezialisten statt durch die Empfehlungsgeber.
Eine Courtagevereinbarung, wie mit Pools oder Versicherern üblich, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Beratung durch den Spezialisten
B-tix bietet die Zusammenarbeit im Rahmen einer Tippgeberschaft an, „da wir festgestellt haben, dass dieses Vorgehen mehrheitlich praktiziert wird.“
„Aufgrund des Spezialisierungsgrades der Produkte, der Expertise der Fachmakler und der Haftungssituation ist eine qualifizierte Beratung des Kunden durch den suchenden Makler in vielen Fällen weder möglich, noch von ihm erwünscht“, wird erläutert.
Bei der Gestaltung der Provisionsregelung ist der Anbieter frei. Er kann dabei auf vorformulierte, gängige Muster wie Beteiligung an der Abschlussprovision, der Abschluss- und Folgeprovision oder Stückprovision zurückgreifen. Auch eine Differenzierung je nach Produkt ist möglich.
Plattform erhält erfolgsunabhängige Gebühren
Der Plattformanbieter ist an der Vermittlung nicht beteiligt, sondern erhält für die Auftragsklärung einen Euro beziehungsweise für die Auftragsklärung und für den Kontakt zwischen dem suchenden Makler und dem Produktanbieter fünf Euro.
Zu den Leistungen des Dienstes gehört auch, die Identität der Anbieter zu überprüfen und im Streitfalle zwischen den Beteiligten zu schlichten.




