23.3.2026 – In 24 der 30 EWR-Länder sind 2024 insgesamt 1.656 Sanktionen und Maßnahmen wegen Verstößen gegen die Versicherungsvertriebsrichtlinie verhängt worden. Knapp die Hälfte davon fiel allein in Deutschland an, zumeist wegen Verstößen gegen organisatorische Anforderungen.
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) hat neue Daten über Verstöße gegen die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) veröffentlicht. Sie zeigen, wie und wie oft die nationalen Aufsichtsbehörden 2024 mit Sanktionen, einschließlich sonstiger Maßnahmen, darauf reagiert haben. Zahlen für 2025 liegen noch nicht vor.
Eine Sanktion kann sich mitunter auf Verstöße gegen mehr als nur eine Bestimmung beziehen. Für die Gesamtrechnung werden solche Fälle aber nur als eine Sanktion gewertet.
Die IDD räumt den Staaten einen Spielraum bei der Sanktionierung ein. Daher könne es auch einen gewissen Spielraum bei der Interpretation geben, ob eine spezifische Maßnahme in den Rahmen von IDD-Sanktionen fällt, merkt die Eiopa zudem an.
2023 waren in 20 der 30 Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Sanktionen (einschließlich Maßnahmen) ausgesprochen worden, insgesamt 1.510 (VersciherungsJournal 31.1.2025).
2024 ist diese Zahl um 9,7 Prozent auf 1.656 gestiegen. Sanktionen wurden in diesem Jahr in 24 EWR-Ländern verhängt – in allen außer Island, Luxemburg, Litauen, der Slowakei, Spanien und Schweden.
Wie schon 2023 war auch 2024 der Widerruf der Eintragung als Vermittler die am häufigsten verhängte Maßnahme. Sie wurde 844-mal angewandt (plus 18,5 Prozent gegenüber 2023).
An zweiter Stelle folgten Strafzahlungen (318). Deren Anzahl halbierte sich gegenüber 2023 nahezu (–41,5 Prozent); der Gesamtbetrag der Strafen belief sich dennoch auf rund 1,58 Millionen Euro, den mit Abstand höchsten Wert bisher.
Um mehr als die Hälfte höher als 2023 war 2024 die Anzahl der Anordnungen, Fehlverhalten zu unterlassen (264; +56,2 Prozent). Zu öffentlichen Bekanntmachungen kam es 17-mal (+54,5 Prozent). Zeitweilige Verbote, eine Managementfunktion auszuüben, wurden 2024 nicht verhängt (2023: 3).
In 213 Fällen wurden „andere Sanktionen und Maßnahmen“ ergriffen; das können zum Beispiel Verweise oder Verwarnungen sein.
In Deutschland wurden IDD-Verstöße überwiegend mit dem Entzug der Eintragung geahndet, nämlich 495-mal (für insgesamt 510 Verstöße).
218-mal wurden Strafzahlungen verhängt; in Summe beliefen sie sich auf 63.858,85 Euro. Unterlassungsanordnungen, öffentliche Bekanntmachungen oder vorübergehende Ausübungsverbote wurden in Deutschland 2024 nicht ausgesprochen.
Die restlichen 97 Fälle (sie betrafen insgesamt 102 Verstöße) waren „anderen Sanktionen und Maßnahmen“ zuzuordnen.
Inhaltlich ging es in der Bundesrepublik meist (785-mal) um Verstöße gegen Vorschriften aus Kapitel IV der IDD, welches „organisatorische Anforderungen“ regelt. 45 Fälle betrafen Kapitel II der IDD und damit „Anforderungen in Bezug auf die Eintragung“.
| Grundlage in der IDD | Entzug der Eintragung | Strafzahlung | „andere Sank-tionen und Maßnahmen“ | Höhe der Strafzah-lungen (Euro) |
|---|---|---|---|---|
| * Sofern Gesamtzahl der Sanktionen und der Verstöße voneinander abweichen, ist in Klammer die Anzahl der Verstöße angegeben. – Quelle: Eiopa. | ||||
| Art. 10 Absatz 4 (Berufs-haftpflichtversicherung) | 436 | – | – | – |
| Art. 10 Absatz 2 (Schulung, Weiterbildung) | – | 179 | 93 | 55.409,35 |
| Art. 10 Absatz 3 (Leumund) | 67 | – | 1 | – |
| Art. 3 (Eintragung) | – | 39 | 6 | 8.449,50 |
| Art. 10 Absatz 1 (angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten) | 7 | – | 2 | – |
| Gesamt * | 495 (510) | 218 | 97 (102) | 63.858,85 |
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