Erlaubnisfreie Vermögensverwaltung: Was Makler ohne § 34f dürfen – und was es bringt

28.7.2026 – Immer mehr Kunden fragen ihren Makler, wohin mit dem Geld auf dem Konto. Ohne Erlaubnis nach § 34f GewO muss dieser deshalb nicht passen: Eine erlaubnisfreie Vermögensverwaltung ist auch ohne Investmentzulassung vermittelbar. Martin Berg, Berg Finance GmbH, erläutert in seinem Gastbeitrag Mechanik, Grenzen und Ertrag.

Martin Berg (Bild: privat)
Martin Berg (Bild: privat)

Das Kapital ist vorhanden, aber falsch eingesetzt. Rund drei Billionen Euro parken auf deutschen Sicht-, Termin- und Spareinlagen. Allein bis zum Weltspartag 2025 verloren Sparer dort laut Sparkassenorganisation rund 33 Milliarden Euro an Kaufkraft.

Viele Makler haben keine Antwort beim Thema Kapitalanlage

Im Maklerbüro: Ein Kunde erbt. Eine Kapitallebensversicherung läuft aus. Ein anderer ist mit seiner Bank unzufrieden – und fragt den Makler, dem er seit zwanzig Jahren vertraut.

Viele Makler haben darauf keine Antwort. Der Druck wächst zugleich von anderer Seite. Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab, mit einem Standardprodukt bei 1,0 Prozent Effektivkostendeckel. Abschlussvergütungen werden immer knapper, während laufende Zahlungen an Bedeutung gewinnen.

Die Hürde heißt § 34f – muss sie aber nicht

Der Reflex: Investment bedeutet IHK-Erlaubnis, Sachkundeprüfung, Beratungsdokumentation, jährliche Wirtschaftsprüfung, Haftung. Das ist ein hoher Preis für ein Nebenthema.

Es gibt einen zweiten Weg, höchstrichterlich abgesichert: die erlaubnisfreie Vermögensverwaltung. Am 14. Juni 2017 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Vermittlung von Vermögensverwaltungsverträgen aufsichtsrechtlich keine Anlagevermittlung ist.

Der Makler tritt als Tippgeber auf und stellt nur den Kontakt her. Den Vertrag schließt der Kunde direkt mit dem Verwalter. Dieser ermittelt das Anlegerprofil, legt die Strategie fest und führt das Depot. Keine § 34f-Erlaubnis, keine Beratungsdokumentation, keine Wirtschaftsprüfung.

Die Grenze ist klar gezogen: Es gibt keine strategischen Empfehlungen und keine Erwähnung einzelner Fonds. Der Tippgeber vermittelt den Verwalter, nicht Das Investment.

Vermögensverwaltung – was ist das eigentlich?

Beim klassischen Fondsdepot entscheidet der Kunde selbst, welche Fonds er kauft und wann er umschichtet. Jede Entscheidung braucht einen Verantwortlichen, daher die Beratungspflichten.

Bei einer Vermögensverwaltung gibt der Kunde diese Entscheidungen ab. Er schließt einen Vertrag mit einem lizenzierten Verwalter und legt nur den Rahmen fest – Anlageziel, Risikoneigung, Anlagehorizont. Darin handelt der Verwalter eigenständig: gewichten, umschichten, dokumentieren. Der Kunde erhält Reportings, keine Einzelfreigaben.

Für den Makler: Beim Fondsdepot vermittelt er ein Produkt (§ 34f), bei der Vermögensverwaltung einen Dienstleistungsvertrag – laut EuGH keine Anlagevermittlung.

Was für den Makler herausspringt

Vergütet wird bestandsabhängig und laufend: Bei 0,50 Prozent p. a. bringt eine Million Euro verwaltetes Kapital 5.000 Euro im Jahr, fünf Millionen 25.000 Euro, zehn Millionen 50.000 Euro. Planbar, wiederkehrend und anders als die Abschlussprovision, ohne Stornohaftung.

Der naheliegendste Anlass steckt im Bestand: auslaufende Kapital- und Rentenversicherungen. Die Ablaufleistung landet auf dem Girokonto und bleibt dort. Bei zwei bis drei Jahrzehnten Restlebenserwartung und Pflegerisiko ist der Kaufkraftverlust das größere Risiko.

Nach dem Prinzip Hausarzt und Facharzt

Für die Auswahl trägt ein Prinzip, das in der Medizin Standard ist. Der Makler ist der Hausarzt seines Kunden und kennt die Historie, Familie und vorhandene Absicherung. Für Spezialthemen kommt ein Facharzt hinzu.

Investment-Kompetenzcenter arbeiten so: auf Empfehlung, in Partnerschaft mit Maklerhäusern. Der empfehlende Makler bleibt Hauptansprechpartner und wird an den laufenden Erträgen beteiligt. Das Kompetenzcenter ergänzt die Beziehung, es ersetzt sie nicht.

Fazit: Der erste Schritt kostet nichts: eine Frage an den Maklerpool des Vertrauens oder ins eigene Netzwerk. Der Zugang zu einer Vermögensverwaltung ist das Einfache – die passende auszuwählen, das Anspruchsvolle. Wer dafür kein Geschäftsfeld aufbauen will, kauft die Kompetenz zu.

Martin Berg

Der Autor ist Investmentmakler und Gründer der Berg Finance GmbH. Statt Einzelprodukte zu verkaufen, baut das Unternehmen Vermögen nach dem Vorbild großer Family Offices auf und steht auch für Maklerhäuser ohne Investmentzulassung als Spezialist zur Verfügung.

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