11.8.2022 – Versicherungsvermittlung ist heute ein Onlinegeschäft, so das Credo der Branche. Verträge werden über Websites und weitere digitale Kanäle wie Instagram oder Facebook abgeschlossen – schnell und unkompliziert für die Kunden.
Das einfache und flotte Geschäft im Internet hat aber auch viele Nachteile für die Vermittler. Denn es gibt jede Menge Haftungsfallen. Das fängt an bei der Erstinformation, geht weiter über die Datenverarbeitung mit all den kleinen Ärgernissen der DSGVO und reicht bis zur rechtlichen Einordnung von Kundenbewertungen. Ebenfalls bedacht werden müssen Werbung und Inhalte, die Makler auf ihre Webseiten stellen und die für Zoff sorgen können.
Auch wenn es um das Thema Abmahnungen insgesamt ruhiger geworden ist: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke von der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB hat diesbezüglich immer noch genug zu tun. In der neuen Ausgabe des VersicherungsJournal-Podcast berichtet er aus der Praxis und steht Rede und Antwort zu den größten Haftungsfallen im Maklervertrieb. Reinhören kann also Ärger vermeiden.
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