25.8.2020 (€) – Ein Arbeitnehmer wollte die Fahrten von der Steuer absetzen. Genutzt hatte er ein vom Chef überlassenes Auto, an den Kraftstoffkosten musste er sich beteiligen. Das sich anschließende Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts ging über einen Entscheid des Bundesfinanzhofs hinaus. (Bild: Pixabay CC0)
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