BGH entscheidet über Misch-Mietverhältnis
11.7.2014 (€) - Eine gemischte Nutzung von Mieträumen zu Wohn- wie auch Geschäftszwecken ist unter Vermittlern nicht unüblich. Dass eine derartige Nutzung rechtliche Gefahren bergen kann, belegt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs.
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