Wie Unfallverursacher miese SF-Klassen und teurere Kfz-Prämien vermeiden

26.9.2024 (€) – Beitragssteigerungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem selbstverschuldeten Unfall lassen sich durch einen Rabattschutz oder einen Rabattretter verhindern. Je nach Höhe bietet sich zudem ein Schadenrückkauf an. Wurde das Auto verliehen, springt mitunter die Privathaftpflichtversicherung des Entleihers ein. Bei Teilschuld können Kosten beim Unfallgegner eingefordert werden. Darauf weist Stiftung Warentest hin.

Eine Rückstufung in eine teurere Schadenfreiheitsklasse (SF) nach einem Unfall, den die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert hat, ärgert jeden Autofahrer. Denn dadurch wird es für ihn ab dem nächsten Beitragsjahr teurer – die Prämie steigt.

Finanztest Cover (Bild: Stiftung Warentest)

Die Redaktion der Stiftung Warentest hat fünf Tipps zusammengetragen, wie sich dies vermeiden lässt. Die Hinweise sind in dem Beitrag „Vorbeugen für teure Unfallfolge“ in der Ausgabe Finanztest 10/2024 veröffentlicht.

Rabattschutz

Tipp Nummer eins gilt dem Rabattschutz in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Diesen Baustein würden die meisten Versicherer gegen einen Aufpreis anbieten, heißt es. Er schützt den Versicherungsnehmer vor einem Verlust seiner Rabatte und damit vor einem Prämienanstieg.

Es gibt jedoch Einschränkungen. So können Fahranfänger den Rabattschutz meist nicht abschließen. Oft ist ein Mindestalter von 23 oder 25 Jahren Voraussetzung. Zudem muss der Fahrer einige Jahren unfallfrei unterwegs gewesen sein und einen leistungsstärkeren Tarif als den Basistarif gewählt haben.

Der 51-jährige Beispielkunde der Tester, der einen Dacia Lodgy fährt, würde im Jahr 71 Euro mehr für den Rabattschutz zahlen. Seine Jahresprämie liegt in der SF-Klasse sechs bei rund 389 Euro. Er ist bei der Huk24 AG im Tarif „Classic“ versichert.

Rabattretter

An zweiter Stelle wird der Rabattretter genannt, der zwar keine Rückstufung, dafür aber einen höheren Beitrag verhindert. Allerdings ist er Kunden mit sehr hohen SF-Klassen vorbehalten – und ein Auslaufmodell. In Neuverträgen werde er meist nicht mehr angeboten, wird berichtet.

Deshalb sollte vor einem Wechsel der Kfz-Versicherung geprüft werden, ob der Rabattretter im bestehenden Vertrag enthalten ist. Gegebenenfalls lohne sich dann eine Veränderung nur, wenn der neue Vertrag inklusive Rabattschutz günstiger sei, heißt es.

Auf eigene Rechnung

Eine dritte Möglichkeit, eine Rückstufung zu verhindern, besteht darin, den Unfallschaden aus eigener Tasche zu zahlen. „Ein solcher ‚Schadenrückkauf‘ ist sinnvoll, wenn der an das Unfallopfer zu zahlende Schadenersatz geringer ist als der Rückstufungsschaden des Unfallverursachers“, schreiben die Tester.

Sie empfehlen, die Regulierung zunächst über die eigene Versicherung laufen zu lassen und erst danach zu entscheiden. Versicherer müssen ihren Angaben zufolge für Kfz-Haftpflichtversicherungen den Schadenrückkauf anbieten. Für Vollkaskoversicherungen würden sie es meist freiwillig tun.

Privathaftpflicht des Entleihers

Einen weiteren Weg gebe es, wenn das Auto verliehen und der Unfallfahrer eine Privathaftpflichtversicherung besitze, die eine Klausel zur Übernahme von Rückstufungsschäden enthalte. Dann werde zwar nicht die Rückstufung des Fahrzeughalters verhindert, wohl aber würden seine dadurch bedingten Kosten ganz oder teilweise ersetzt, wird berichtet.

Auch die in der Vollkasko zu zahlende Selbstbeteiligung werde von der Privathaftpflichtpolice oft übernommen. Sehr gute Angebote, bei denen Rückstufungsschäden nach einem Unfall mit einem geliehenen Auto uneingeschränkt versichert sind, würden folgende Anbieter auflegen:

Bei Teilschuld Übernahme durch Gegner

Fünftens gebe es bei einem Unfall mit Teilschuld die Möglichkeit, den eignen Rückstufungsschaden bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung nach Höhe des Schuldanteils des Unfallgegners einzufordern. Das gilt nach Angaben der Tester auch für eine geleistete Selbstbeteiligung.

Der Bericht „Vorbeugen für teure Unfallfolge“ lässt sich auf der Internetseite der Stiftung Warentest für 4,90 Euro freischalten. Das gesamte Finanztest-Heft 10/2024 ist im Onlineshop für 6,99 Euro als Download zu erwerben. Die Print-Ausgabe kann an gleicher Stelle für 7,40 Euro angefordert werden.

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