11.11.2025 – Der GKV-Zusatzbeitrag soll, basierend auf einem Gutachten des Schätzerkreises, 2026 bei 2,9 Prozent liegen. Insgesamt wird mit einer Deckungslücke von gut 57 Milliarden Euro gerechnet, die über die Zusatzbeiträge geschlossen werden muss.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für 2026 bekanntgegeben. Der Wert nach § 242a Absatz 2 SGB V soll demnach bei 2,9 Prozent liegen. Das geht aus einer amtlichen Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 10. November 2025 hervor.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beruht auf einem Gutachten des Schätzerkreises zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung (PDF, 194 KB). Das Expertengremium analysiert die voraussichtliche Finanzentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung für das kommende Jahr.
Für 2026 erwartet der Schätzerkreis demnach Einnahmen von rund 312 Milliarden Euro und Ausgaben von etwa 369 Milliarden Euro. Die Ausgaben steigen damit um rund 6,5 Prozent und die Einnahmen um knapp vier Prozent. Insgesamt ergibt sich eine Deckungslücke von gut 57 Milliarden Euro, die über Zusatzbeiträge geschlossen werden muss.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist für die Krankenkassen nicht verbindlich, sondern dient als Berechnungsgrundlage und Empfehlung. Jede Kasse kann ihn individuell festlegen, abhängig vom eigenen Finanzbedarf.
So liegt der tatsächlich zu zahlende Zusatzbeitrag auch in diesem Jahr deutlich über der Empfehlung des Vorjahres. Im November 2024 empfahl der Schätzerkreis einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent, doch aktuell ergibt sich laut dem aktuellen Bericht rechnerisch ein Satz von 2,9 Prozent.
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