6.6.2013 – Ziehen privat Krankenversicherte innerhalb Europas um, besteht der Versicherungsschutz weiter. Die Krankenversicherung zahlt dann mindestens die Kosten, die bei einer Behandlung im Inland entstanden wären. Außerhalb Europas variiert die Bandbreite der Regelungen sehr. Bestenfalls wird der Vertrag unbegrenzt weitergeführt, im für den Kunden ungünstigsten Fall wird seine Fortführung versagt.
Der Berliner Finanz- und Versicherungsmakler Ibrahim Köse ist im letzten Jahr durch mehrere Kunden darauf aufmerksam geworden, dass die DKV Deutsche Krankenversicherung AG Bestandskunden die Fortsetzung ihrer Krankenvollversicherung im außereuropäischen Ausland verweigerte.
Diese Fälle nahm das VersicherungsJournal zum Anlass, den Themenkomplex gründlich zu untersuchen. Die Ergebnisse werden in dem Dossier „Wenn es privat Versicherte ins Ausland zieht – Leistungen und Bedingungen deutscher Anbieter zur privaten Krankenversicherung“ veröffentlicht.
Köse hat konkret bemängelt, dass Diplomaten (Bediensteten des Auswärtigen Amtes) und deren Familienangehörigen seit Anfang 2012 der Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland verwehrt wurde.
„Bereits drei meiner Kunden wurde schriftlich von der DKV erklärt, dass bei vorübergehender Wohnsitzverlegung ins außereuropäische Ausland ihre private Krankenversicherung (PKV) nicht weitergeführt werden kann“, teilte er der Redaktion mit.
Diese Lage ist für die Versicherten mit der Notwendigkeit verbunden, einen neuen Versicherer zu finden. Zudem können langjährig Versicherten leicht mehrere Tausend Euro an aufgelaufenen Alterungsrückstellungen durch eine Vertragsbeendigung seitens des Versicherers verloren gehen.
Wie sich andere Krankenversicherer bei vorübergehendem oder dauerhaftem Wegzug ins Ausland ihren Kunden gegenüber verhalten, war Gegenstand einer Befragung des VersicherungsJournals bei 38 Gesellschaften.
Dabei wurde herausgearbeitet, welche Besonderheiten hinsichtlich der Krankenvoll- und Zusatzversicherung sowie Pflegezusatzpolicen bei Auslandsaufenthalten – innerhalb wie außerhalb Europas – gelten.
Auffällig war, dass aus Kundensicht die Ansprüche auf Vertragsfortsetzung außerhalb Europas nur selten schriftlich in den Bedingungen fixiert sind. Vielfach wurde auf individuelle Vereinbarungen zwischen Versicherung und Versichertem verwiesen. In solchen Fällen bestehen also keine garantierten Ansprüche. Das führt schlimmstenfalls dazu, dass Versicherte außerhalb Europas plötzlich zu Unversicherten werden, wie die Beispiele der DKV zeigen.
Weltweit gibt es über 200 Millionen Expatriates, also durch Entsendung ihrer Firma außerhalb des Heimatlandes tätige Fachkräfte. Circa drei Millionen Deutsche leben im Ausland. Nur ein Bruchteil von ihnen sind echte Expats, da sich die Zahlen statistisch nicht sauber nach Studenten, Au-pairs, Praktikanten, Selbstständigen, Rentnern und Sonstigen trennen lassen.
Größere Firmen, die regelmäßig Arbeitnehmer ins Ausland entsenden, treffen für ihre Expatriates häufig spezielle Rahmenvereinbarungen mit einzelnen Anbietern privater Krankenversicherungen. Hier sind die Arbeitnehmer allerdings an die Wahl des Versicherers seitens ihres Arbeitgebers gebunden.
Das Dossier „Wenn es privat Versicherte ins Ausland zieht – Leistungen und Bedingungen deutscher Anbieter zur privaten Krankenversicherung“ gibt eine detaillierte Auswertung zu den Themenfeldern „Aufenthalt in Europa/im außereuropäischen Ausland", „Pflichtversicherung/ keine Pflichtversicherung" und „vorübergehender/ dauerhafter Auslandsaufenthalt", jeweils mit:
Exemplarisch wird auch die Situation eines deutschen Rentners in Spanien dargestellt.
Das Dossier im PDF-Format umfasst 32 Seiten und ist ab heute abrufbar. Premium-Abonnenten steht es kostenfrei zur Verfügung. Sie erhalten einen Link zugesandt, über den das Dossier heruntergeladen werden kann.
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Stefanie Steible
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