Wer zahlt für den Schaden beim Entladen eines Fahrzeugs?

Bild: Pixabay, CC0

20.4.2020 (€) - Eine Frau hatte auf der Hebebühne eines Transporters stehend ein Reklameschild beschädigt. Den Schaden von 1.300 Euro sollte ihr Privathaftpflicht-Versicherer zahlen. Doch der verwies auf die Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters. Ob zurecht, entschied das Landgericht Wuppertal.

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