Welche Daten ein PKV-Anbieter für Vorsorgeangebote (nicht) auswerten darf
11.8.2026 (€) - Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt, wie streng die DSGVO ausgelegt wird – selbst dann, wenn die Versicherten durch die Datenverarbeitung Vorteile haben. Im verhandelten Fall ging es um den Umgang eines privaten Krankenversicherers mit Diagnose-Informationen.
Premium-Zugang
Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.
Premium-Abonnement auch als Wertschätzung der Redaktion
Premium-Abonnentinnen und -Abonnenten erhalten den Zugriff auf alle Inhalte vom VersicherungsJournal. Sie leisten zudem einen unverzichtbaren Beitrag für die redaktionelle Unabhängigkeit. Der Verlag ist für diese Wertschätzung sehr dankbar.
