Vorschädigung verhindert Anerkennung als Dienstunfall
12.8.2025 (€) - Ein Gericht hatte zu klären, unter welchen Umständen eine Verletzung beim Dienstsport als Dienstunfall anerkannt werden kann, wenn das betroffene Gelenk bereits vorher geschädigt war. Der verletzte Beamte war zuvor nach amtsärztlicher Untersuchung als diensttauglich befunden worden.
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