
7.8.2025 – Ob bereits eine wenige Zentimeter hohe Wasseransammlung auf einer Terrasse nach starken Regenfällen als „Überschwemmung“ gilt und dadurch verursachte Schäden im Rahmen der Elementardeckung einer Gebäudeversicherung mitversichert sind, hatte das OLG Dresden zu klären. (Bild: Pixabay, CC0)
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19.6.2025 – Einige Wohngebäudeversicherungen decken die Kosten für das Entfernen von Bäumen auf dem Versicherungsgrundstück, die wegen eines Sturms umgestürzt sind, mit ab. Ob diese Kosten auch übernommen werden, wenn ein Baum nur schwer beschädigt wurde, zeigt ein Gerichtsurteil. (Bild: Pixabay CC0)
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7.12.2022 – Ein an einem Hang gelegenes Gebäude wies Risse auf. Dem Besitzer zufolge hing dies mit einem allmählichen Erdrutsch zusammen. Mit seinem Versicherer geriet er in Clinch. Wie der Begriff im Sinne der Versicherungs-Bedingungen auszulegen ist, entschied letztendlich der Bundesgerichtshof. (Bild: Pixabay CC0)
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31.7.2020 – Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Klausel für den Ausschluss von Überschwemmungsschäden durch eine Sturmflut befasst. Eine Hausbesitzerin hatte gegen ihren zahlungsunwilligen Gebäudeversicherer geklagt. (Bild: Pixabay CC0)
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15.11.2017 – Manchmal müssen sich Gerichte mit sehr ungewöhnlichen Ereignissen befassen. So auch in einem kürzlich entschiedenen Fall, in dem es um die Beschädigung eines Wehres durch Hochwasser ging. (Bild: Pixabay CC0)
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13.8.2013 – Das Kölner Oberlandesgericht hatte zu entscheiden, ob Schäden durch das Eindringen von Grundwasser Gegenstand einer Versicherung gegen Elementarrisiken sind.
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24.10.2011 – Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat sich mit der Frage befasst, was unter einer Überschwemmung im Sinne der Elementarschaden-Versicherung zu verstehen ist.
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4.8.2025 – Was positionieren sich Vermittler hinsichtlich einer verpflichtenden Absicherung gegen weitere Naturgefahren? Wie groß ist überhaupt das Interesse der Kunden? Eine AfW-Umfrage führt zu neuen Erkenntnissen. Welche Schlussfolgerungen der Verband daraus zieht. (Bild: Pixabay CC0)
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