14.11.2025 – Wer muss die Beerdigung zahlen, wenn kein Erbe vorhanden ist? Wie lassen sich Bestattungskosten steuerlich absetzen? Wer gilt als gesetzlicher Erbe und wann entsteht ein Pflichtteilsanspruch? Diese und zahlreiche andere Fragen rund um die Themen Todesfall, Nachlass und Erbfolge beantwortet das neue Dossier „Begleitung und Ratgeber im Todesfall“ Schritt für Schritt – mit Beispielen, Gerichtsurteilen, Checklisten und steuerlichen Hinweisen.
Mehr als eine Million Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland. Für Angehörige bedeutet das nicht nur einen schmerzlichen Verlust, sondern auch die Auseinandersetzung mit einer Vielzahl rechtlicher, organisatorischer und finanzieller Fragen.
Das neue Dossier „Begleitung und Ratgeber im Todesfall – Alles Wichtige rund um die Themen Vorsorge, Bestattungskosten, Erbrecht und Erbschaftsteuer“ bietet hierzu eine kompakte und verständliche Orientierungshilfe. Von den ersten Schritten nach dem Todesfall über ausführliche Informationen zum gesetzlichen Erbrecht bis hin zu den wichtigen Grundlagen der Erbschaftsteuer.
Leser erfahren unter anderem, was binnen drei Tagen nach dem Tod eines Angehörigen zu erledigen ist und welche Versicherungsverträge nicht automatisch mit dem Ableben enden. Darüber hinaus informiert das Dossier, wie hoch die Bestattungskosten im Schnitt sind, wer diese zu tragen hat und inwieweit sie steuerlich absetzbar sind.
Selbst wer das Erbe ausschlägt, kann unter Umständen zur Kasse gebeten werden. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz (3 K 425/22.MZ) musste ein Mann die Beerdigungskosten seines ihm bisher unbekannten Halbbruders übernehmen, obwohl er das Erbe abgelehnt hatte.

Das Dossier erklärt auch, warum bei der gesetzlichen Erbfolge der Ehepartner des Verstorbenen nicht immer den gesamten Nachlass erhält, selbst wenn das Ehepaar kinderlos war. Erläutert wird, wie sich Pflichtteile berechnen, welche Freibeträge bei der Erbschaftsteuer gelten und wann ein Erbschein erforderlich ist.
Viele wissen zum Beispiel nicht, dass bei kinderlosen Singles und kinderlosen Ehepaaren auch die Eltern des Verstorbenen Anspruch auf einen Pflichtteil haben können. Der Pflichtteil ist allerdings kein Anspruch auf bestimmte Nachlassgegenstände, sondern auf eine Geldzahlung in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Pflichtteilsberechtigte – also Kinder, Ehegatten oder eventuell auch Eltern –, die in einem Testament oder Erbvertrag vom Erbe ausgeschlossen oder darin nicht als Erben eingesetzt wurden, müssen ihren Pflichtteilsanspruch selbst aktiv gegenüber den Erben geltend machen. Und zwar innerhalb von drei Jahren ab Jahresende des Todesjahres.
Wer etwas erbt, sollte die steuerlichen Folgen kennen: In Deutschland fällt eine Erbschaftsteuer an, sobald die gesetzlichen Freibeträge überschritten werden. Für Ehegatten gilt beispielsweise ein Freibetrag von 500.000 Euro und für Kinder von 400.000 Euro. Bei Geschwistern, Neffen, Nichten sowie einem unverheirateten Partner des Erblassers sind es dagegen nur 20.000 Euro.
Bei Ehegatten und Kindern unter 27 Jahren wird zusätzlich zum Freibetrag ein Versorgungsfreibetrag gewährt. Die Höhe des Freibetrages sowie der anzuwendende Steuersatz – dieser liegt zwischen sieben und 50 Prozent – hängen vom persönlichen (Verwandtschafts-)Verhältnis des Erben zum Erblasser ab.
Zusätzlich spielt die Größe des steuerpflichtigen Nachlassanteils eine entscheidende Rolle für die Höhe der Steuer. Für bestimmte Nachlässe wie Hausrat oder eine Immobilie gibt es Sonderregelungen zur Festsetzung des steuerpflichtigen Wertes.
Abgerundet wird das Dossier durch typische Erbfallkonstellationen. Unter anderem wird hier aufgezeigt, was laut gesetzlicher Erbfolge gilt, wenn zum Beispiel der Erblasser unverheiratet ist oder bei einem kinderlosen Ehepaar, einem Ehepaar mit Kindern oder einer Patchworkfamilie der (Ehe-)Partner verstirbt.
Das Dossier „Begleitung und Ratgeber im Todesfall – Alles Wichtige rund um die Themen Vorsorge, Bestattungskosten, Erbrecht und Erbschaftsteuer“ ist am 13. November 2025 im VersicherungsJournal-Verlag erschienen.
Es umfasst 55 Seiten im PDF-Format und behandelt unter anderem folgende Themen:
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