7.7.2026 – „Krankenkassen drängen Teilrentner zur Vollrente“, lautet der Titel eines aktuellen Berichts auf der Seite Gegen-Hartz.de. Demnach berichten Senioren davon, ein entsprechendes Schreiben erhalten zu haben. Für diese besteht nämlich der finanzielle Anreiz, dass mit Beginn der Altersvollrente der Anspruch des Versicherten auf Krankengeld endet.
Dem Druck der Krankenkassen sollten die Betroffenen aber nicht nachgeben. Gegen einen Bescheid müsse regelmäßig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Denn für die verlangte Umwandlung der Teilrente in eine Vollrente gebe es keine Rechtsgrundlage.
Für die Zukunft will die Bundesregierung den Anspruch auf Krankengeld im Rahmen ihrer GKV-Reform neu regeln (VersicherungsJournal Medienspiegel 15.6.2026). Das steht in dem Gesetzentwurf für das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Drucksache 21/6130; PDF; 1,5 MB). Demnach soll es nicht mehr gezahlt werden, wenn die Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt.
Zur Begründung heißt es in dem Gesetzentwurf: „Durch die Normierung eines Mindestabstands zwischen Voll- und Teilrente sollen systemwidrige Mitnahmeeffekte in Bezug auf die Geltendmachung eines Krankengeldanspruchs vermieden werden.“ Dies führe außerdem zu Einsparungen von jährlich rund 30 Millionen Euro für die GKV und vermeidet demnach zukünftige Ausgabensteigerungen.
Bislang können Altersrentner statt einer Vollrente auch nur einen Teilbetrag beziehen, der zwischen zehn Prozent und 99,99 Prozent der regulären Altersrente liegen kann. Vor allem Renten in Höhe der Obergrenze, die rechtlich noch als Teilrenten gelten, erfreuen sich großer Beliebtheit. Denn bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung blieb der Anspruch auf Krankengeld erhalten.




