Onlinevertrieb: Handelt jeder zweite Versicherer rechtswidrig?

Bild: Pixabay CC0
6.2.2019 (€)

Mit der IDD-Umsetzung sind die Beratungs- und Dokumentationspflichten auf alle Vertriebswege ausgedehnt worden. Sie gelten auch für den Fernabsatz und damit den Onlinevertrieb (VersicherungsJournal 18.9.2017, 14.3.2018). Einer aktuellen, noch nicht veröffentlichten Untersuchung von 67Rockwell Consulting GmbH, Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund und Rechtsanwalt Dr. Maximilian Teichler zufolge hat die Versicherungsbranche die neuen Vorgaben nur lückenhaft umgesetzt.

Premium-Zugang

Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.

Login mit Premium-Abonnement Premium-Abonnement erwerben

Premium-Abonnement auch als Wertschätzung der Redaktion

Premium-Abonnentinnen und -Abonnenten erhalten den Zugriff auf alle Inhalte vom VersicherungsJournal. Sie leisten zudem einen unverzichtbaren Beitrag für die redaktionelle Unabhängigkeit. Der Verlag ist für diese Wertschätzung sehr dankbar.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Weitere Artikel der Ausgabe vom 6.2.2019
Diese Artikel könnten Sie noch interessieren