Onlinevertrieb: Handelt jeder zweite Versicherer rechtswidrig?
Mit der IDD-Umsetzung sind die Beratungs- und Dokumentationspflichten auf alle Vertriebswege ausgedehnt worden. Sie gelten auch für den Fernabsatz und damit den Onlinevertrieb (VersicherungsJournal 18.9.2017, 14.3.2018). Einer aktuellen, noch nicht veröffentlichten Untersuchung von 67Rockwell Consulting GmbH, Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund und Rechtsanwalt Dr. Maximilian Teichler zufolge hat die Versicherungsbranche die neuen Vorgaben nur lückenhaft umgesetzt.
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