22.11.2013 (€) – Jeder dritte gesetzlich Krankenversicherte hält Krankenzusatzpolicen für wichtig, jeder neunte beabsichtigt einen Abschluss in den nächsten sechs Monaten. Hochgerechnet auf die Gesamtbevölkerung entspricht dies einem Absatzpotenzial von rund vier Millionen Policen. Dies zeigt die YouGov-Studie „Kundenerwartungen an die Krankenzusatz-Versicherungen“. Für private Krankenversicherer liegt insbesondere im Kooperationsgeschäft mit gesetzlichen Krankenkassen großes Absatzpotenzial.
Das Nettoneugeschäft in der Krankenvollversicherung ist zuletzt beinahe zum Erliegen gekommen: 2012 gab es erstmals seit vielen Jahrzehnten einen Rückgang der Vollversicherten (VersicherungsJournal 6.8.2013). Auch in der Krankenzusatz-Versicherung gibt es Sättigungstendenzen, wie Dr. Christoph Helmich, Vorstand der Continentale Krankenversicherung a.G., auf einer Fachkonferenz im Sommer erläuterte (VersicherungsJournal 23.8.2013).
Laut der Studie „Kundenerwartungen an die Krankenzusatz-Versicherungen“ der YouGov Deutschland AG ist das Neugeschäftspotenzial mit Krankenzusatzpolicen allerdings ungebrochen. So beabsichtigen elf Prozent der für die Studie befragten 1.500 gesetzlich pflicht- oder freiwillig krankenversicherten Personen, in den kommenden sechs Monaten eine private Krankenzusatzpolice für sich persönlich neu abzuschließen oder zu wechseln.
Hochgerechnet auf die Gesamtbevölkerung ergibt das nach Angaben des Marktforschungs- und Beratungsinstituts ein kurzfristiges Abschlusspotenzial von rund vier Millionen Verträgen.
Zahnpolicen am gefragtesten
Dabei zeigen die abschlusswilligen Verbraucher klare Präferenzen hinsichtlich der abzusichernden Bereiche. So kommt für die Befragten in erster Linie der Leistungsbereich Zahnersatz in Frage (60 Prozent Anteil).
Dahinter folgen dicht hintereinander die Bereiche Zahnbehandlung/-erhalt, Sehhilfen und Zahnprophylaxe, wie jeweils knapp die Hälfte der abschlussbereiten Verbraucher angab. Der Bereich Heilmittel kam nur auf einen Anteil von knapp über einem Drittel.
Weiter wurde gefragt, für wie wichtig gesetzlich Krankenversicherte eine private Krankenzusatz-Versicherung halten. Ergebnis: Ein knappes Drittel antwortete mit „äußerst wichtig“ beziehungsweise „sehr wichtig“.
Absatzpotenzial insbesondere im Kooperationsgeschäft...
„Anbieter von privaten Krankenzusatz-Versicherungen müssen in ihrer Kommunikation die Endverbraucher über die gesetzlichen Versorgungslücken informieren“, stellt YouGov-Vorstand Dr. Oliver Gaedeke als weiteres Ergebnis heraus. Nur selten liege ein vollständiges Wissen und eine bewusste Entscheidung für oder gegen bestimmte Zusatzabsicherungen vor.
Aus dem erhobenen Datenmaterial lässt sich ein weiterer Vertriebstipp ableiten. Denn bei wechselwilligen Kassenpatienten genießen Krankenzusatz-Versicherungen einen deutlich höheren Stellenwert. So halten in etwa doppelt so viele gesetzlich Krankenversicherte mit einer hohen Wechselbereitschaft ihrer Krankenkasse wie im Durchschnitt (61 zu 31 Prozent) Zusatzpolicen für wichtig. Ein noch größerer Unterschied zeigt sich beim Abschlusspotenzial.
Genau die Hälfte der wechselaffinen Kassenpatienten gab an, „bestimmt“ oder „wahrscheinlich“ in den kommenden sechs Monaten eine oder mehrere private Krankenzusatzpolicen für sich persönlich abzuschließen. In der Gesamtstichprobe waren es lediglich elf Prozent.
Dies ist für die privaten Krankenversicherer eigentlich ein starkes Argument für Kooperationen mit gesetzlichen Krankenkassen. Dies sieht laut der YouGov-Untersuchung auch die Mehrheit der GKV-Versicherten so. Denn genau die Hälfte der Befragten zeigte sich von GKV-PKV-Kooperationen überzeugt, während lediglich zwölf Prozent mit „überflüssig“ antworteten.
...aber Probleme in der Praxis
In der Praxis gestaltet sich das Kooperationsgeschäft jedoch problematisch, weil die Erwartungen nicht immer erfüllt wurden. So wurden mehrere Kooperationen wie etwa zwischen der DKV Deutsche Krankenversicherung AG und der AOK Bremen/Bremerhaven, der AOK Nordost, der AOK NordWest und der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (VersicherungsJournal 1.10.2012) sowie zwischen der Allianz Private Krankenversicherungs-AG und der KKH Allianz (VersicherungsJournal 31.1.2012) beendet.
Nach Beobachtung des ehemaligen PKV-Ombudsmanns (VersicherungsJournal 12.9.2007) und Branchenexperte Arno Surminski läuft der Boom in der Kooperations-Zusatzversicherung langsam aus, wie der Analyse „Die PKV im Jahre 2012“ (Ausgabe 19/2013 der Zeitschrift für Versicherungswesen) zu entnehmen ist. Den Bestand an Kooperations-Zusatzversicherungen taxiert er zum Stichtag 31. Dezember 2012 auf rund drei Millionen.
Unangefochtener Spitzenreiter ist die HanseMerkur Krankenversicherung AG mit über 660.000 Kooperations-Zusatzversicherten, die rund 200.000 mehr Personen durch GKV-Kooperationen als der ärgste Verfolger Barmenia Krankenversicherung a.G. hat. Dahinter folgen die Envivas Krankenversicherung AG und die Huk-Coburg Krankenversicherung AG mit jeweils über 300.000 Personen.
BGH-Urteil sorgt für weitere Schwierigkeiten
Für zusätzliche Schwierigkeiten sorgt auch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. September 2013 (Az.: I ZR 183/12), das der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. gegen die AOK Nordost erstritten hat. Danach dürfen gesetzliche Krankenkassen ohne Registrierung im Versicherungsvermittler-Register keine privaten Krankenzusatz-Versicherungen vermitteln.
Der BGH verurteilte die Kasse, „es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Endverbrauchern den Abschluss von Versicherungsverträgen mit privatwirtschaftlich organisierten Versicherungs-Unternehmen anzubieten, zu ermöglichen und/oder mit einem derartigen Angebot zu werben, wenn und solange die Beklagte nicht im Besitz einer Erlaubnis nach § 34d GewO ist“, heißt es in der Urteilsbegründung.






