Unfallopfer verlangt über 4.000 Euro Mietwagenkosten – Kfz-Haftpflichtversicherer muss zahlen

17.8.2026 – Bei einem Verkehrsunfall am 6. Dezember 2023 war an einem Pkw ein Schaden von fast 10.000 Euro entstanden. Verursacher war der gegnerische Fahrer eines Lkw. Dessen Haftpflichtversicherer erkannte die Eintrittspflicht für die Unfallfolgen an.

Der Pkw-Halter mietete vom 6. Dezember 2023 bis zum Abschluss der Reparatur am 24. Mai 2024 ein Ersatzfahrzeug an. Das kostete gut 4.200 Euro. Davon erstattete der Versicherer aber nur 630 Euro. Er begründete dies mit der Verletzung der Schadenminderungspflicht des Geschädigten.

Daraufhin klagte der Mann den Differenzbetrag ein. Das Amtsgericht Coburg gab ihm mit Urteil vom 6. März 2025 (15 C 1647/24) Recht. Die lange Dauer der Instandsetzung hat nach Ansicht des Gerichts allein der Versicherer zu vertreten.

Ihm sei bekannt gewesen, dass das Unfallopfer aufgrund seiner finanziellen Lage die Reparaturkosten nicht vorstrecken und auch keinen Kredit dafür aufnehmen konnte. Er musste daher abwarten, bis der Versicherer die Werkstattrechnung beziehungsweise einen Zuschuss bezahlte. „Die Beklagte muss sich insoweit ihre verspätete Zahlung zurechnen lassen“, begründete das Gericht

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