Sturz beim Kaffeetrinken gilt als Arbeitsunfall

Bild: Pixabay CC0/Publicdomainpictures

20.6.2025 (€) - Ein Mann hatte sich im Bauwagen an seinem Kaffee verschluckt, war dann vor die Tür getreten und schwer gestürzt. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Übernahme der Kosten ab, wurde vor Gericht aber eines Besseren belehrt.

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