Streit um Anerkennung als Berufskrankheit

14.11.2013 (€) – Meniskusschäden sind bei Profifußballern keine Seltenheit. Ein Gericht hatte zu klären, ob es sich dabei um eine berufsbedingte Erkrankung und damit um einen Fall für die gesetzliche Unfallversicherung handelt.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundessozialgericht · Dienstunfall · Gesetzliche Unfallversicherung
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