Schlag mit der Vase auf den Kopf − ein Arbeitsunfall?

Bild: Pixabay CC0

1.8.2024 (€) - Ein Vater, der seinen pflegebedürftigen Sohn betreute, wurde von diesem nach einem Streit verletzt. Wegen der Folgen wollte er Leistungen der Berufsgenossenschaft in Anspruch nehmen. Ob die gesetzliche Unfallversicherung zuständig war, entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.

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