Säumiger Krankenversicherer stolpert über Formvorschriften

Bild: Pixabay CC0

19.12.2019 (€) - Eine Krankenkasse weigerte sich, für eine beantragte Hautstraffungs-Operation zu zahlen. Die Patientin zog daraufhin vor Gericht. Zugute kam ihr, dass sich ihr GKV-Anbieter einige kapitale Fehler bei der Antragsbearbeitung geleistet hatte.

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