Regressforderung wegen zu teurer Arzneimittel

Bild: Pixabay CC0

2.3.2020 (€) - Ein Krankenhausarzt hatte einer ambulant behandelten Versicherten ein Medikament verordnet – sie aber nicht darauf hingewiesen, dass dieses in der Klinikapotheke deutlich kostengünstiger zu beziehen war. Die Krankenkasse der Frau pochte deswegen auf Rückerstattung.

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