Muss Elementarversicherer für allmählichen „Erdrutsch“ zahlen?

Bild: Pixabay CC0

5.6.2026 (€) - Die Kundin einer Wohngebäudeversicherung mit Elementarbaustein, die Risse an ihrem Besitz festgestellt hatte, machte Reparaturkosten von rund 115.000 Euro geltend. Der Rechtsstreit hierzu beschäftigt jetzt auch den Bundesgerichtshof.

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