Rentner versus Pensionäre: Linkspartei prangert Zweiklassengesellschaft an

31.1.2023 (€) – Dietmar Bartsch von der Linkspartei kritisiert ein Ungleichgewicht zwischen den Ruhegeldern von Arbeitnehmern und Beamten. Allerdings seien nicht die Pensionen im Schnitt zu hoch, sondern die Renten zu niedrig.

In der Debatte um eine grundlegende Rentenreform bringt jetzt die Partei Die Linke einen Vergleich der beiden Systeme zur Altersversorgung ins Spiel. Tatsächlich haben Beamte im Ruhestand im Schnitt deutlich höhere Bezüge als die Bezieher einer gesetzlichen Rente.

Jeder dritte Vollzeitbeschäftigte wird im Alter auch nach 45 Arbeitsjahren eine gesetzliche Nettorente von unter 1.200 Euro beziehen. Dies zeigen Zahlen, die die Bundesregierung auf Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke kürzlich vorgelegt hat (VersicherungsJournal 13.1.2023).

Demgegenüber erhalten Pensionäre des öffentlichen Dienstes ein durchschnittliches Ruhegehalt von rund 3.160 Euro brutto. Das hat das Statistische Bundesamt (Destatis) im vergangenen Jahr errechnet (22.2.2022).

Rente sichert Lebensstandard nicht

„Am Ende eines langen Arbeitslebens gibt es eine Zweiklassengesellschaft im Alter“, kritisiert Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch in der Montagsausgabe der Augsburger Allgemeine das aktuelle System. Allerdings seien nicht die Pensionen im Schnitt zu hoch, sondern die Renten zu niedrig.

Die Rente brauche eine Generalüberholung, um den Lebensstandard im Alter sichern zu können, so der Fraktionsvorsitzende der Linken. Er fordert eine Mindestrente in Höhe von 1.200 Euro netto. Zudem sollten das Rentenniveau auf 53 Prozent angehoben und eine „Rentenkasse für alle Erwerbstätige“ eingeführt werden, in die auch Selbstständige, Manager und Beamte einzahlen.

Unterschiedliche Berechnungsgrundlagen

Wie kommt der Unterschied zwischen den Ruhegeldern von Angestellten und Beamten zustande? Das Rentenniveau liegt aktuell bei 48,1 Prozent des Durchschnitts-Verdienstes aller Versicherten. Das Pensionsniveau dagegen beträgt im Schnitt 67,2 Prozent, maximal sind 71,75 Prozent der vorherigen Besoldung möglich.

Die Höhe der Pension wird anhand der Dienstzeit und der Dienstbezüge aus den letzten zwei Jahren vor der Pensionierung berechnet. Die Rentenhöhe hingegen ist abhängig von der Dauer und der Höhe der Beitragszahlung. Hier ist das gesamte Berufsleben maßgeblich.

Jahr für Jahr werden Entgeltpunkte durch einen Vergleich mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten ermittelt. Diese werden dann in Relation zu einem Rentenwert gesetzt, der immer wieder aktualisiert wird.

Das Beamten-Versorgungsgesetz des Bundes sieht zudem ein Mindestruhegehalt vor. Schon nach fünf Dienstjahren zahle Vater Staat eine Mindestpension von 1.800 Euro brutto, schreibt dazu die Redaktion der Augsburger Allgemeine. Der durchschnittliche Rentner dagegen komme brutto auf 1.600 Euro Rente – allerdings nur, wenn er 45 Jahre gearbeitet habe.

Regierung plant zweites Rentenpaket

Die Ampelkoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag den Aufbau einer „Aktienrücklage“ vereinbart, um die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zu stabilisieren. Über einen Zeitraum von 15 Jahren sollen jährlich zehn Milliarden Euro an der Börse angelegt werden, so die neuesten Planungen (13.1.2023).

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat für die kommenden Wochen ein zweites Rentenpaket in Aussicht gestellt. Darin soll die Teilkapitaldeckung der GRV geregelt werden. Ob auch an anderen Stellschrauben des Rentensystems gedreht wird, ist bislang nicht bekannt.

Wie beurteilen Sie diesen Artikel?
Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Weitere Artikel der Ausgabe vom 31.1.2023
Diese Artikel könnten Sie noch interessieren