Bestattung im falschen Meer

10.2.2022 (€) – Eine Witwe hatte ein psychisches Trauma erlitten, weil die Urne ihres verstorbenen Mannes von dem Bestattungsunternehmen am falschen Ort beigesetzt wurde. In diesem Fall steht ihr die Zahlung eines Schmerzensgeldes zu. Das hat das Landgericht Bielefeld mit Urteil vom 6. Oktober 2021 entschieden (5 O 170/17).

Der verstorbene Ehemann der Klägerin war leidenschaftlicher Hochseesegler. Es war daher sein Wunsch, nach seinem Tod in der Nordsee, auf der er oft gesegelt war, beigesetzt zu werden.

Psychisches Trauma

Das hatte die Frau dem Mitarbeiter des von ihr beauftragten Bestattungsunternehmens auch erklärt. Ihr wurde daher nach mehreren Gesprächen im Beisein einer sie unterstützenden Verwandten ein Angebot mit einer Schiffsfahrt ab dem an der Nordsee gelegenen Harlesiel unterbreitet.

Die Kosten hierfür waren der Witwe jedoch zu hoch. Sie nahm deshalb nach weiteren Gesprächen ein für sie bezahlbares Angebot für eine anonyme Seebestattung an. In dem fehlte allerdings ein Hinweis auf eine Bestattung in der Nordsee. Die Urne des Verstorbenen wurde daher nicht in der Nordsee, sondern in der Ostsee versenkt.

Als die Auftraggeberin davon erfuhr, bekam sie ein psychisches Trauma. Sie litt unter anderem unter Schlafstörungen und Depressionen, die ärztlich behandelt werden mussten. Die Frau verlangte daher von dem Bestattungsunternehmen die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro. Damit hatte sie teilweise Erfolg.

Vertragswidriges Handeln

Nach der Vernehmung der Verwandten der Betroffenen sowie des Mitarbeiters des Bestattungsunternehmens zeigte sich das Bielefelder Landgericht davon überzeugt, dass tatsächlich eine Seebestattung in der Nordsee vereinbart worden war.

Aufgrund des Gesprächsverlaufs habe die Witwe nämlich keinen Anlass zu der Annahme gehabt, dass die Bestattung in einem anderen Gewässer stattfinden würde. Die nicht rückgängig zu machende Beisetzung in der Ostsee sei daher vertragswidrig gewesen.

Depressive Grundstimmung

Wegen des dadurch erlittenen Traumas stehe der Kundin grundsätzlich die Zahlung eines Schmerzensgeldes zu. Ein vom Gericht beauftragter renommierter Sachverständiger hatte nämlich bestätigt, dass die fehlerhafte Bestattung für die Klägerin traumatisierend war. Denn sie habe nicht verwinden können, dass der letzte Wunsch ihres Ehemannes nicht erfüllt worden war.

Aufgrund der jahrelangen Betreuung ihres hinfälligen Mannes müsse allerdings von einer depressiven Grundstimmung ausgegangen werden.

Die Richter hielten daher die Forderung der Betroffenen auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von 10.000 Euro für überzogen. Im Hinblick auf die Feststellungen des Gutachters sei vielmehr ein Betrag in Höhe von 2.500 Euro angemessen. Die Frau muss daher auch den überwiegenden Teil der Kosten des Rechtsstreits bezahlen.

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