Arbeitgeber könnten Erwerbsminderung absichern helfen

4.3.2013 (€) – Für den CDU-Sozialpolitiker Andreas Storm liegt die Absicherung des Erwerbsunfähigkeits-Risikos im Argen. Zwar will auch die Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP in Berlin die Rahmenbedingungen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente verbessern. Dies reicht nach Einschätzung von Storm, jetzt Minister für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familien im Saarland, aber nicht aus. Er will mit seinem Modell einer „Förderrente plus“ eine Diskussion anstoßen, die zu einem möglichst breiten politischen Konsens führt.

Die Ausgangslage sei unbefriedigend, sagte der frühere Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und jetzige saarländische Sozialminister Andreas Storm auf dem zweitägigen MCC-Kongress „Zukunftsmarkt Altersvorsorge 2013“ in Berlin.

Das Sicherungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung sinke und die Leistungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nähmen ab. Deshalb seien immer mehr Betroffene auf die Grundsicherung angewiesen.

„Wir haben eine völlig unzureichende Absicherung dieses Risikos“, sagte Storm. Dies gelte auch für private Versicherungslösungen. Deshalb habe er ein Modell entwickelt, wie im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge mit Hilfe der Arbeitgeber die Absicherung der Erwerbsunfähigkeit verbessert werden könne.

Arbeitgeber sollen fiktive Ersparnis bei Entgeltumwandlung einsetzen

Andreas Storm (Bild: Brüss)
Andreas Storm (Bild: Brüss)

Storm sieht in seinem Modell der „Förderrente plus“ ein Instrument zur Absicherung des Lebensstandards im Alter. Dabei plädiert er in der betrieblichen Altersversorgung für ein Opting-out-Modell, das grundsätzlich für die Beschäftigten eine Entgeltumwandlung von vier Prozent des Bruttolohns vorsieht.

Diese Entgeltumwandlung sei mit einer Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung sowie der nachgelagerten Besteuerung verbunden. Für ein Opting-out-Modell gebe es bei den Beschäftigten eine hohe Akzeptanz, erklärte Storm unter Hinweis auf eine Bertelsmann-Umfrage, die 72 Prozent Zustimmung signalisiert habe.

Da bei der Sozialabgabenfreiheit auch der Arbeitgeber spare, sollte dieser die Entlastung von etwa 0,8 Prozent vom Bruttolohn zugunsten seiner Arbeitnehmer zur Absicherung des Erwerbsminderungs-Risikos einsetzen. „Dies wäre eine faire Lastenverteilung der ergänzenden Vorsorge für das Alter und der Erwerbsminderung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber."

Diesen Arbeitgeberzuschuss sollen nur diejenigen Arbeitnehmer erhalten, die sich auch an der Entgeltumwandlung beteiligen. Denkbar sei, dass die vom Arbeitgeber aufgebrachten Mittel unter dem Dach der Rentenversicherung verwaltet würden, um etwa Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente (von bis zu 10,8 Prozent) zu kompensieren. Diese Mittel könnten aber auch durch die Privatwirtschaft zur Risikoabsicherung eingesetzt werden.

Sozialabgaben-Befreiung drückt Rentenniveau

Offen blieb in der Diskussion über die Vorschläge des CDU-Sozialpolitikers, welche Wirkung ein solcher Arbeitgeberbeitrag wirklich haben könnte. Gefragt wurde auch, ob bei der privaten Riester-Rente eine bessere Risikoabsicherung möglich sein könnte. „Ich halte auch diese Variante für denkbar, habe aber noch keine Lösung“, sagte Storm, der in erste Linie eine Diskussion anstoßen will.

Ziel der Politik müsse es sein, einen breiten Konsens in der Rentenpolitik herzustellen. So könne Nachhaltigkeit geschaffen werden, sagte Storm.

Der Rentenexperte Professor Dr. Bert Rürup wie auch der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dr. Herbert Rische, machten deutlich, dass eine von Sozialabgaben befreite Entgeltumwandlung das Rentenniveau insgesamt absenke – egal ob jemand eine betriebliche Altersversorgung habe oder nicht.

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