Kfz-Unfall: Ohne erkennbaren Nutzungswillen keine Entschädigung

Bild: Pixabay CC0

18.5.2022 (€) - Ein Geschädigter hatte sich nach dem Unfall Zeit gelassen, seine Forderungen gegenüber dem Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners geltend zu machen. Ob damit sein Anspruch auf eine Nutzungsausfall-Entschädigung verfallen war, wurde vor Gericht entschieden.

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