Keine Rente für angebliche Folgen von Tonerstaub
7.3.2019 (€) - Ein jahrelang als „Vervielfältiger“ in einem Kopierraum tätiger Beschäftigter wollte seine Atemwegserkrankung als Berufskrankheit durch die gesetzliche Unfallversicherung anerkannt bekommen. Das Hessische Landessozialgericht hielt das zwar für möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
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