Jahresabschlussfeiern sind nicht immer steuerbegünstigt
18.3.2020 (€) - Ein Unternehmen hatte seine Führungskräfte zu einem Event eingeladen und bewertete den geldwerten Vorteil der Teilnehmer mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent. Weil das Finanzamt anderer Meinung war, trafen sich die Parteien vor dem Finanzgericht Münster wieder.
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