5.8.2025 – Die von Infinma definierten Marktstandards in der Grundfähigkeitsversicherung werden von 34 angebotenen Tarifen von neun Produktgebern (über-)erfüllt. Drei positive Abweichungen von den Standards schafften zwei Offerten der Allianz und sechs Lösungen der Dortmunder. Sie erhielten dafür das kürzlich neu eingeführte „Silber“-Siegel. „Bronze“ für mindestens ein Angebot erhielten Allianz, Bayern-Versicherung, HDI, Nürnberger, Alte Leipziger, Baloise, Huk-Coburg und VRK.
Die Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH hat ihre Analyse „Marktstandards in der Grundfähigkeit“ aktualisiert und am Dienstag die Ergebnisse veröffentlicht. Premiere hatte die Untersuchung vor drei Jahren. Seinerzeit gehörten 67 Tarife von 26 Unternehmen zu den Testkandidaten (VersicherungsJournal 12.3.2021).
Da die letzten Jahre in der Grundfähigkeitsversicherung (GF-Versicherung) von hoher Dynamik geprägt waren und zahlreiche Produkte neu eingeführt oder weiterentwickelt wurden, hatten die Analysten entschieden, „die Ermittlung der Marktstandards für eine Zeit lang auszusetzen“, erläutert Stephan Franz. Er ist bei Infinma für die GF-Absicherung zuständig.
Für die aktuelle Auflage der Untersuchung hat Infinma 135 (Vorjahr: 132) Offerten von 32 (31) Produktgebern unter die Lupe genommen. Von diesen wurden 34 (49) Angebote von neun (elf) Akteuren zertifiziert. Denn sie entsprechen in allen 17 Qualitätskriterien des Instituts dem Standard oder übertreffen diesen.
Die Auszeichnung will das Institut nicht als Rating verstanden wissen. Deshalb werden die Leistungsbestandteile der Versicherungsangebote nicht gewichtet oder gegeneinander aufgerechnet. Bewertet wurden die reinen Bedingungen, basierend auf insgesamt 17 selbst gewählten Qualitätskriterien. Der Marktstandard in den Kriterien bestimmt sich nach der Gesamtheit der analysierten Tarife.
Dabei wird nach Angaben der Analysten untersucht, „welche konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer ‚marktüblichen Durchschnittsregelung‘.“ Das Marktstandard-Modell ist nicht unumstritten (2.5.2013).
Im Vergleich zum Vorjahr wurden an den Marktstandards keine Veränderungen vorgenommen. Dafür hat sich einer der Marktstandards verbessert: In dem Prüfpunkt „Tarifupgrade möglich“ lautet die mehrheitlich verwendete Regelung nun „Es können nachträglich weitere Bausteine hinzugewählt oder eine Tarifverbesserung vereinbart werden“. Zuvor (2.5.2024) war dies nicht mehrheitlich der Fall.
Kriterium | Marktstandard* |
---|---|
* Die in den analysierten Bedingungen am häufigsten anzutreffende Regelung eines Kriteriums. | |
Prognosezeitraum | Voraussichtlich sechs Monate |
Rückwirkende Leistung | Nach sechsmonatiger GF, Leistung von Beginn an |
Meldefristen | Keine Hinweise auf eine Meldefrist |
Kostenübernahme bei Auslandsaufenthalt | Reise- und Unterkunftskosten werden übernommen; nach vorheriger Absprache |
Mitwirkungspflichten | Pflicht zur selbstständigen Meldung bei Erteilung der Fahrerlaubnis oder Wegfall der Betreuung und weiteren Obliegenheiten |
Befristete Anerkenntnisse | Verzicht auf befristete Anerkenntnisse |
Beitragsdynamik | Eine Beitragsdynamik ist optional versicherbar |
Garantierte Leistungsdynamik | Eine garantierte Dynamik im Leistungsfall ist möglich |
BU-Umtauschoption | BU-Umtauschoption vorhanden |
Option auf Anschluss-Pflegeversicherung o.G. | Selbstständige Anschluss-Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist nicht möglich |
Beitragsstundung | Bei Zahlungsschwierigkeiten ist eine Stundung möglich |
Verlängerungsoption | Es wird keine Verlängerungsoption angeboten |
Leistung bei Erwerbsminderung | Erwerbsminderung ist kein Leistungsauslöser |
Infektionsklausel | Eine Infektionsklausel ist obligatorisch mitversichert |
Tarifupgrade möglich | Es können nachträglich weitere Bausteine hinzugewählt oder eine Tarifverbesserung vereinbart werden |
Jeder Verlust einer GF ist alleiniger Leistungsauslöser | Der Verlust einer Grundfähigkeit löst eine Leistung aus |
Absicherung der Top-80-Prozent-Grundfähigkeiten | Die Top-80-Prozent-Grundfähigkeiten sind versichert |
Weitere Details zu den 17 Kriterien wie auch die Verteilung auf die jeweiligen Ausprägungen können auf dieser Internetseite eingesehen werden.
Ein tieferer Blick in die Merkmalsausprägungen zeigt, dass bei einigen Prüfpunkten alle Testkandidaten den Marktstandard mindestens erfüllen. So fällt beim Aspekt „Leistung bei Erwerbsminderung“ auf, dass diese bei 79 Offerten keinen Leistungsauslöser darstellt, womit diese Regelung der Standard ist. Die verbleibenden 56 Tarife übererfüllen den Standard, da in ihnen Erwerbsminderung unter bestimmten Vorraussetzungen als Leistungsauslöser anerkannt wird.
Weiteres Beispiel: Eine selbstständige Anschluss-Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist bei 100 Angeboten nicht möglich (Marktstandard). Die 35 übrigen Produkte übererfüllen den Standard, eine solche Option möglich ist.
Als eines der K.O.-Kriterien ist der Prüfpunkt Infektionsklausel anzusehen. Bei den meisten Testkandidaten (67) ist eine solche obligatorisch mitversichert, womit diese Regelung den Marktstandard darstellt.
Als schlechter als diesen Standard bezeichnet Infinma Regelungen, bei denen keine Infektionsklausel versicherbar ist. Als positiver als den Marktstandard nennen die Analysten, dass eine solche Klausel optional versicherbar ist.
Um die Ergebnisdarstellung weiter zu differenzieren, haben die Analysten neben dem bekannten Marktstandard-Siegel seit dem EU-Update Mitte Juni (10.6.2025) weitere Varianten in Gold, Silber und Bronze eingeführt. Damit wird nun deutlicher ersichtlich, wie häufig die einzelnen Testkandidaten den Marktstandard übertroffen haben.
Während es bei der EU in zehn Aspekten positive Abweichungen gab und „Gold“ ab mindestens acht davon vergeben wurde, waren es im Segment Grundfähigkeit in nur vier Kriterien Abweichungen nach oben.
Die Aufteilung auf die einzelnen Siegel-Stufen erfolgt in der Grundfähigkeitsversicherung folgendermaßen: Für vier positive Abweichungen gibt es „Gold“, für drei davon „Silber“ und für mindestens eine Abweichung nach oben „Bronze“.
Während weder ein Prüfling in die „Gold“- noch in die Basis-Kategorie schaffte, wurden folgende Offerten mit „Silber“ zertifiziert:
„Bronze“ für zwei positive Abweichungen ging an die beiden Allianz-Produkte „KörperSchutzPolice E230 (bAV)“ und „KörperSchutzPolice E230 (bAV) plus alle Bausteine“ (Stand jeweils 6/2025) sowie an die Offerten folgender Anbieter:
„Bronze“ für eine positive Abweichung vergaben die Analysten an
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