In 57 Tagen beginnt eine neue Zeitrechnung für die Versicherer

5.11.2015 (€) – Die deutschen Versicherer wie auch ihre Aufsicht sind nach den Worten des neuen Versicherungs-Chefaufseher Dr. Frank Grund „gut vorbereitet“. Das Regime bleibt aber in der Entwicklung, wie sich auf der fünften von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht organisierten Solvency-ll-Konferenz zeigte.

An vielen Stellen des ab 2016 geltenden Aufsichtsregimes Solvency ll haben die Versicherungs-Unternehmen noch Klärungsbedarf. Dies zeigte sich gestern auf der fünften Solvency-ll-Konferenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin).

Dr. Frank Grund, seit Kurzem neuer Exekutivdirektor Versicherungsaufsicht bei der Bafin (VersicherungsJournal 16.9.2015), lobt die Aufsicht wie die Unternehmen als „gut vorbereitet“ auf Solvency ll.

Frank Grund (Bild: Lier)
Frank Grund (Bild: Lier)

Kleine Risiken, kleine Anforderung

Breiten Raum nahmen auch in diesem Jahr wieder Fragen nach der Proportionalität ein. Grund versprach eine „wohldosierte Aufsicht“ im Sinne der Verhältnismäßigkeit. „Ganz kleine Versicherer“ (unter fünf Millionen Euro Prämie) würden von Solvency ll nicht erfasst – und die kleinen und mittleren Gesellschaften sollten nicht übermäßig belasten werden.

Erleichterungen gebe es beispielsweise bei der Einrichtung der vier Schlüsselfunktionen (unabhängige Versicherungsmathematik, interne Revision, Corporate Compliance sowie Risikomanagement).

Vom in der Aufsichtssäule lll beschriebenen Berichtswesen könnten 20 Prozent des Marktes der Lebens- sowie der Nicht-Lebensversicherer befreit werden. Dies betreffe vorrangig die kleinsten Unternehmen. Gleichwohl schaue man sich aber das Risikoprofil jeder Gesellschaft an. Befreit werde immer nur für ein Jahr, wobei die Aufsicht dies im ersten Halbjahr entsprechend mitteilt.

„Entscheidend ist das Risikoprofil. Es gibt Vereinfachungen nicht nach Belieben und nicht mit der Gießkanne“, so Grund. Grundlage bildeten die Art, der Umfang und die Komplexität der Risiken. Dafür liefere die Aufsicht aber keine Musterlösungen oder Raster, sondern erwartet, dass die Unternehmen selbst angemessene Lösungen entwickeln. Diese bespreche man dann mit den Unternehmen, ob beispielsweise irgendwo noch „nachgeschärft“ werden müsse.

Warten auf Anträge

Probleme gibt es den Diskussionen auf der Konferenz zufolge auch bei den Anträgen für interne Modelle/ Teilmodelle et cetera sowie Übergangsmaßnahmen. „58 Tage vor der Scharfschaltung besteht für die Unternehmen noch keine Klarheit, ob sie für ihre Anträge eine Genehmigung von der Aufsicht erhalten werden“, sagte Dr. Axel Wehling, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

Die Versicherer stünden allerdings mit der Bafin im Dialog und führten konstruktive Gespräche. „Die Unternehmen gehen davon aus, dass die Genehmigungen kommen“, so Wehling. Es handele sich um Vertrauenstatbestände, von denen man hoffe, dass sie sich realisieren.

Konkret handelt es sich sowohl um Anträge zur Berechnung des SCR (Solvency Capital Requirement), als auch um weitere Verfahren wie das zur Anpassung der Volatilität und des Matchings, um das Zins- sowie das Rückstellungs-Transitional und die ergänzenden Eigenmittel.

Unternehmen, die einen Antrag auf ein internes Modell gestellt hätten, sollen noch vor Weihnachten Post von der Aufsicht bekommen. Nicht alle sogenannten Colleges – Runden, in denen multinationale Gruppenmodelle mit Aufsehern mehrerer EU-Staaten diskutiert werden – waren erfolgreich. In einigen Fällen habe es keine Einigung mit den jeweils nationalen Aufsichten gegeben. Dort müssen deutsche Versicherer nun das Standardmodell verwenden.

Ge-, nicht missbrauchen

„Jede Maßnahme hat ihre Berechtigung und Zielsetzung, um unternehmensspezifische Parameter besser abzubilden. Es geht nicht um die Optimierung des SCR oder um Bedürftigkeit“, sagte Bafin-Referentin Beate Hannemann. Unternehmen, die Anträge stellten, müssten nachweisen, dass diese Ziele langfristig erfüllt werden.

Bafin-Referatsleiter Thorsten Arhold warnte, die Modelle als „überzogene Kapitaloptimierung“ zu verstehen. Es gehe um die Verzahnung der Modelle mit der Geschäftssteuerung und adäquatem guten Risikomanagement. In der Diskussion wurden Befürchtungen laut, dass in der Assekuranz ein ähnlicher Prozess wie in der Kreditwirtschaft einsetzen könne. Die Bankenaufseher haben inzwischen Zweifel an den internen Modellen.

Laut Hannemann wurden allein für die Volatilitätsanpassung 50 Anträge gestellt. „Hauptsächlich von Lebensversicherern, aber auch von einigen SHU-Versicherern“, sagte sie. Viele Anträge entfielen auch für die Übergangsmaßnahme zu den Rückstellungen, einige beträfen die ergänzenden Eigenmittel.

Weniger gewichtig

Bafin-Präsident Felix Hufeld verglich das Solvency-ll-Projekt mit einer bereits langen Reise, die aber noch nicht zu Ende sei. Seiner Einschätzung nach wird es „X Jahre“ dauern, bis sich auch eine einheitliche Aufsichtspraxis auf Basis der neuen Regeln durchgesetzt habe.

Felix Hufeld (Bild: Lier)
Felix Hufeld (Bild: Lier)

Hätte er einen Wunsch frei, würde er die Komplexität von Solvency ll ein „stückweit zurückführen, was aber keinen Abbau der Regulierung bedeutet“, sagte er. „Die Anträge zur Genehmigung eines internen Modells sollten nicht mehr wiegen als Aufseher.“ Ein Unternehmen hatte einen 200 Kilo schweren Antrag eingereicht. „Da sind die Anforderungen mit Herrn Grund drastisch gewachsen.“

Ende absehbar

Den Beobachtungen und Tests der Aufsicht zufolge können die Lebensversicherer trotz Niedrigzinsphase ihre Leistungsversprechen kurz- und mittelfristig erfüllen. Die Maßnahmen zur Erleichterung auf den Übergang von Solvency ll helfen dabei.

Diese laufen aber in 16 Jahren aus, erinnerte Grund. Daher müssten viele Gesellschaften sich anstrengen, ihre Eigenmittel zu verstärken. Besonders von den in „Manndeckung“ genommenen Gesellschaften wolle die Aufsicht wissen, wie sie für ausreichendes Eigenkapital sorgten.

Als Maßnahmen rät Grund, Kosten zu senken, wie das LVRG dies beabsichtige – „die Umsetzung werden wir uns anschauen“, so Grund. Des Weiteren sollten die Gesellschaften über Rückversicherungsschutz nachdenken und an ihrer Produktpalette arbeiten.

Die Aufsicht werde neue Produkte nicht kontrollieren, gehe aber davon aus, dass die Interessen der Verbraucher gewahrt blieben. Schließlich habe der Gesetzgeber gerade den kollektiven Verbraucherschutz gestärkt.

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