21.1.2025 (€) – Jeder Vierte hat laut einer aktuellen Bafin-Umfrage Probleme, eine Anschlussfinanzierung für den Immobilienkredit zu finden. Die Behörde wollte von den Hausbauern auch wissen, weshalb die Bank einen Kredit verweigert hat. Als häufigstes Problem entpuppt sich ein zu geringes Eigenkapital, dicht gefolgt von einem zu geringen Einkommen. Auch ein Wechsel in die Selbstständigkeit kann sich negativ auswirken.
Im Sommer 2024 führte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) eine repräsentative Verbraucherumfrage zu Immobilienkrediten unter mehr als 3.000 Personen durch. Sie untersuchte, welche Schwierigkeiten Verbraucher bei der Immobilienfinanzierung haben und wie es nach der ersten Finanzierungsphase weitergeht.
Die Umfrage zeigt, dass viele Menschen die finanzielle Last durch eine Immobilienfinanzierung unterschätzen. So berichten 55 Prozent der aktuell 706 kreditbelasteten Befragten, dass es ihnen schwerfällt, sowohl ihre Lebenshaltungskosten als auch die monatliche Kreditrate aus dem laufenden Einkommen zu decken (VersicherungsJournal 8.1.2025).
Anschlussfinanzierung für Immobilien ist oft schwer zu erhalten
Rund die Hälfte der Befragten benötigt eine Anschlussfinanzierung, um ihre Immobilie oder ein Bauvorhaben abzuschließen – bei rund 40 Prozent ist dies bereits in den Jahren 2025 und 2026 der Fall. Allerdings gibt es auch hier Probleme. Fast jeder Vierte, der im Sommer 2024 eine Anschlussfinanzierung suchte, erhielt eine oder mehrere Absagen von Banken.
Die Aufsichtsbehörde fragte auch danach, weshalb die Verbraucher keine Anschlussfinanzierungen erhielten. Auch wenn der Bafin aktuell keine detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Gründe vorliegt, so teilte sie auf Nachfrage des VersicherungsJournals die häufigsten Ablehnungsgründe laut Umfrage mit. Mehrfachnennungen waren hier möglich.
Von den Befragten, bei denen mindestens eine Kreditkonditionsanfrage beziehungsweise ein Kreditantrag abgelehnt wurde, erfahren lediglich sechs von zehn Darlehensnehmern (63 Prozent) den genauen Ablehnungsgrund.
Zu geringes Eigenkapital ist häufigster Ablehnungsgrund
Von denen erhielten 38 Prozent eine Absage, da sie laut dem Kreditinstitut nicht über ausreichend Eigenkapital verfügen. Bei weiteren 30 Prozent wurde die Finanzierung aufgrund eines zu geringen Einkommens abgelehnt.
Auch das Alter des Antragstellers kann ein Grund sein, weshalb die Bank keine Anschlussfinanzierung gewährt. So sagten 14 Prozent, die Bank habe keinen Kredit gewährt, da sie „zu jung“ oder „zu alt“ seien.
Bei jungen Antragstellern wird oft das Fehlen stabiler finanzieller Verhältnisse oder einer langfristigen Einkommensquelle befürchtet. Ältere Antragsteller gelten hingegen als Risiko, da ihre Einkommensstabilität oder verbleibende Lebenszeit für die Rückzahlung von der Bank in Frage gestellt wird.
Anschlussfinanzierung auch wegen Selbstständigkeit negativ beschieden
Etwa jeder Neunte (zwölf Prozent) gab an, dass ein Anschlusskredit abgelehnt wurde, weil der Antragsteller selbstständig oder freiberuflich tätig ist.
Gründe, warum Banken eine Selbstständigkeit als unsicher bewerten, können schwankende und unregelmäßige Einkommen sein, besonders wenn der Antragsteller erst kürzlich aus einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit gewechselt ist. Zudem kann der Prüfungsaufwand steigen, wenn betriebswirtschaftliche Zahlen und Bilanzen geprüft werden müssen.
Ebenso in zwölf Prozent der Fälle wurde die Ablehnung des Kredits mit Rückbuchungen auf eingereichten Kontoauszügen begründet. Ein überzogener Dispokredit war bei jedem zehnten Antrag ein Ablehnungsgrund.
Nur jeder zehnte Antrag aufgrund negativem Schufa-Eintrag abgelehnt
In jedem zehnten Fall wurde die Ablehnung damit begründet, dass der Antragsteller einen negativen Eintrag bei der Schufa Holding AG hat. Dies bedeutet, dass die Bank Informationen über frühere Zahlungsprobleme oder Kreditausfälle erhalten hat, die das Vertrauen in die Rückzahlungsfähigkeit des Antragstellers beeinträchtigen.
Auch wenn der Antragsteller lückenhafte und unvollständige Angaben macht, kann das dazu führen, dass eine Anschlussfinanzierung abgelehnt wird. In neun Prozent der Fälle wurde die Ablehnung damit begründet, dass der Antragsteller Rahmenkredite oder Leasingraten nicht angegeben hat.
Weitere Ablehnungsgründe waren: Sechs Prozent der Fälle wurden durch Buchungen von Inkassounternehmen verursacht, fünf Prozent aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrags oder der Probezeit. In zwölf Prozent der Fälle lag ein sonstiger Grund vor.
Bafin gibt Verbrauchern Tipps für die Anschlussfinanzierung
Nach § 18 KWG sind Banken verpflichtet, die Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers zu prüfen. Diese Pflicht gilt sowohl bei der erstmaligen Vergabe eines Kredits als auch bei der Verlängerung oder Anschlussfinanzierung eines bestehenden Darlehens.
Die §§ 505a und 505b BGB regeln ergänzend die Bedingungen für die Verlängerung und Anschlussfinanzierung von Immobiliendarlehen und legen fest, dass Banken im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten sorgfältig prüfen müssen, wer für eine Anschlussfinanzierung in Frage kommt und wer nicht.
Die Bafin gibt Verbrauchern Tipps, wie sie reagieren können, wenn ein Darlehen ausläuft und noch eine Schuldenlast verbleibt (9.1.2025).





