Haftungsfalle bei bAV-Lösungen für Apotheken
21.11.2019 (€) - PRAXISWISSEN: Beiträge zur arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung müssen bei Arbeitsänderungen umgehend angepasst werden. Vor möglichen Haftungsgefahren für Kunden und Vermittler warnt Makler und bAV-Experte Thomas Schmidt am Beispiel „Apotheken/Heilwesen“.
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