GKV: Erstattungsanspruch für medizinisch notwendiges Einbettzimmer?
29.4.2024 (€) - Ein Versicherter hatte für einen Klinikaufenthalt das Kostenerstattungsverfahren gewählt. Obwohl die Notwendigkeit der besseren Unterbringung ärztlich bescheinigt wurde, lehnte die Krankenkasse die Mehrkosten ab. Deshalb zog der Patient vor das Mainzer Sozialgericht.
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