Frist verpasst: Versicherer muss für Totalschaden aufkommen

Bild: Pixabay CC0

30.5.2022 (€) - Ein Geschädigter hatte sich darauf verlassen, dass sein Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr repariert werden konnte. So veräußerte er es zu dem in einem Gutachten genannten Restwert. Der generische Versicherer bestritt anschließend jedoch, dass ein Totalschaden vorgelegen habe.

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