Direktversicherung: Darum ist eine Einmalzahlung voll steuerpflichtig

Bild: Pixabay, CC0
18.2.2026 (€)

Für eine Beschäftigte hatte ein Arbeitgeber 2005 eine Direktversicherung abgeschlossen. Statt ab dem Eintritt in den Ruhestand 2019 eine lebenslange Rente zu erhalten, übte die Frau das Kapitalwahlrecht aus. Die ausgezahlten 44.529 Euro besteuerte das Finanzamt mit dem Regelsteuersatz nach § 32a EStG.

Premium-Zugang

Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.

Login mit Premium-Abonnement Premium-Abonnement erwerben

Premium-Abonnement auch als Wertschätzung der Redaktion

Premium-Abonnentinnen und -Abonnenten erhalten den Zugriff auf alle Inhalte vom VersicherungsJournal. Sie leisten zudem einen unverzichtbaren Beitrag für die redaktionelle Unabhängigkeit. Der Verlag ist für diese Wertschätzung sehr dankbar.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Weitere Artikel der Ausgabe vom 18.2.2026
Diese Artikel könnten Sie noch interessieren