25.5.2018 (€) – Weil die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit oft zu niedrig sei, wird in der Zeitschrift Finanztest eine private Zusatzversicherung empfohlen. Im Tarifvergleich haben die Beiträge die höchste Gewichtung. Das einzige „sehr gute“ Qualitätsurteil erhielt die Bayerische Beamtenkrankenkasse. Die Bedingungen waren nach den Kriterien der Stiftung Warentest nur bei der Deutschen Familienversicherung „sehr gut“.
„Für gut verdienende Angestellte und Selbstständige ist das gesetzliche Krankengeld oft zu knapp.“ So warnt die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift Finanztest 6/2018.
Sie rät Angestellten, den zusätzlichen Bedarf privat zu versichern. Selbstständige könnten ihr Einkommen im Krankheitsfalle über einen Wahltarif der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder einen Krankentagegeldtarif eines privaten Krankenversicherers (PKV) absichern. Möglich sei auch eine Kombination beider Wege.
Hinsichtlich der Wahltarife der GKV geben die Verbraucherschützer aber zu bedenken, dass einmal angebotene Tarife verändert oder gar beendet werden könnten, wenn sich diese wirtschaftlich nicht mehr rechneten. Selbstständige wollten ihr Ausfallrisiko aber meist langfristig absichern, im Idealfall für das ganze Erwerbsleben.
Krankengeld und Krankentagegeld im Vergleich
Die Unterschiede zwischen dem Krankengeld der GKV und dem Krankentagegeld der PKV sind in dem Zeitschriftenbeitrag in einer ganzseitigen Tabelle zusammengefasst.
Untereinander verglichen wurden die Krankentagegeld-Tarife der PKV und der Sachversicherer, die nach Art der Lebensversicherung (mit Alterungsrückstellungen) kalkuliert sind. Weiteres Auswahlkriterium war, dass die Angebote allen gesetzlich Krankenversicherten zugänglich sind.
Die Monatsbeiträge wurden für das Eintrittsalter 32 gegenübergestellt. Nicht angegeben wurden die Termine der letzten Beitragsanpassung.
Acht Leistungskriterien
Der Preis floss mit einem Anteil von 70 Prozent in die Wertung ein. Die übrigen 30 Prozent Gewicht erhielten acht Leistungskriterien:
- „Leistung bei Teilarbeitsunfähigkeit
- Tagegelderhöhung ohne Gesundheitsprüfung
- Leistungsbeginn bei Fortsetzungserkrankungen
- Leistung während stationärer Reha
- Leistung wegen Schwangerschaft und Mutterschutz
- Leistung nach Eintritt von Berufsunfähigkeit für länger als drei Monate
- Gesellschaft verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht
- Anzeigefrist bei Arbeitsunfähigkeit“
Die weitere Unterschiede, zum Beispiel die Leistungen bei Suchtkrankheiten und im Ausland, wurden von den Testern ignoriert. Auch die Besonderheiten bei den Gesundheitsfragen im Antrag und die Qualität der Bilanzkennzahlen blieben unberücksichtigt.
Nur wenige Bedingungen „sehr gut“
Die Bedingungen zu den einzelnen Kriterien wurden mit Noten von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ bewertet. Wie die Abstufungen genau definiert sind, ist aus der Zeitschrift nicht erkennbar.
Die insgesamt besten Leistungsnoten erhielten diese Tarife:
- DFV Deutsche Familienversicherung AG, Tarif „KG“, Leistung ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, Note 1,5 („sehr gut“)
- DFV, „KG/Plus“, ab 43. Tag, 1,5 („sehr gut“)
- Concordia Krankenversicherungs-AG, „KT43“, ab 43. Tag, 2,4 („gut“)
- Inter Krankenversicherung AG, „TFN 28“, ab 29. Tag, 2,4 („gut“)
- Barmenia Krankenversicherung a.G., „TG42+“, ab 43. Tag, 2,5 („gut“)
- Bayerische Beamtenkrankenkasse AG (BBKK), „TA43“, ab 43. Tag, Note 2,5 („gut“)
Modellfall Angestellte
Die Gesamtnoten der Tagegeldtarife wurden für drei Modellfälle getrennt vergeben.
Für den beispielhaften Angestellten mit sechs Wochen Lohnfortzahlung wurde mit einer Ergänzung von 40 Euro pro Tag gerechnet. Dafür verlangen die Anbieter beim Eintrittsalter von 32 Jahren zwischen zehn Euro (Huk-Coburg Krankenversicherungs-AG) und 29 Euro (Sono Krankenversicherung a.G.) Monatsbeitrag.
Acht Tarife von sieben Anbietern wurden im „Finanztest-Qualitätsurteil“ mit „gut“ benotet. Von denen haben mit DFV und BBKK nur zwei mindestens „gute“ Bedingungen. Die Hälfte der mit dem Qualitätsurteil „gut“ bewerteten Tarife hat jedoch nur als „ausreichend“ bewertete Vertragsbedingungen.

- Vergleich Krankentagegeld 40 Euro pro Tag ab 43. Tag für freiwillig gesetzlichen Krankenversicherten, Angestellter, Eintrittsalter 32 (Bild: Ausschnitt aus Finanztest 6/2018).
Ein „sehr gut“ bei Freiberufler-Tarifen
Beim Modelfall eines Freiberuflers, der 120 Euro pro Tag nach vier Wochen Karenzzeit versichert, ist die BBKK mit dem einzigen insgesamt mit „sehr gut“ bewerteten Tarif („TAF 29“) vertreten.
Die Inter hat in diesem Modellfall nach Meinung der Verbraucherschützer den einzigen Tarif („TFN 28“) mit guten Bedingungen; das Qualitätsurteil lautet hier ebenfalls „gut“.
Das Spektrum der Monatsbeiträge für den Freiberufler liegt zwischen 45 Euro (BBKK) und 133 Euro (Central Krankenversicherung AG).
Schlechte Bedingungen bei kurzer Karenzzeit
Der dritte Modellfall ist ein 32-jähriger Selbstständiger, der das gesetzlich versicherte Krankengeld ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit um 20 Euro privates Krankentagegeld mit der gleichen Karenzzeit aufstockt.
Dafür verlangen die Versicherer zwischen 17 Euro (Huk-Coburg) und 30 Euro (Süddeutsche Krankenversicherung a.G.) Monatsbeitrag.
Von den hier berücksichtigten 19 Anbietern hat die Barmenia (Tarif „T14“) mit „befriedigend“ die nach Meinung der Tester besten Bedingungen. Alle anderen wurden mit „ausreichend“ oder „mangelhaft“ beurteilt.
Bezugshinweis
Die Zeitschrift Finanztest 6/2018 ist für 5,70 Euro im Zeitschriftenhandel erwerbbar. Das Heft ist auch als E-Paper für 4,99 Euro online erhältlich. Der einzelne Artikel kostet drei Euro.




