1.6.2026 – In einem Fall musste die Versicherungsombudsfrau Dr. Sibylle Kessal-Wulf versuchen, zwischen einem Mann und seinem Gebäudeversicherer zu vermitteln. Letzterer wollte nicht für einen Sturmschaden zahlen, weil das Gebäude zum Schadenzeitpunkt leer stand. Das Beispiel stammt aus dem Jahresbericht 2025 der Schlichtungsstelle.
Bei einem Sturmereignis stürzte ein Baum auf ein zu diesem Zeitpunkt leerstehendes Gebäude auf einem landwirtschaftlichen Anwesen. Als der Geschädigte sich an seinen Gebäudeversicherer wandte, lehnte dieser eine Regulierung wegen Gefahrerhöhung ab.
Ein Fall für die Versicherungsombudsfrau

- Sibylle Kessal-Wulf (Bild: Christian Lietzmann)
Daraufhin schaltete der Mann die Versicherungsombudsfrau Dr. Sibylle Kessal-Wulf ein. Sie führt seit rund zweieinhalb Jahren die Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. (VersicherungsJournal 9.1.2024).
Kessal-Wulf argumentierte gegenüber dem Versicherer, es sei nicht ersichtlich, inwiefern der Leerstand des Gebäudes den Eintritt oder die Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher gemacht haben solle.
Denn ausgeschlossen sei der Versicherungsschutz bei einer Gefahrerhöhung laut den vertraglich vereinbarten Versicherungsbedingungen nur dann, wenn die Erhöhung Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalls und auf den Umfang der Leistung des Versicherers habe.
Die Schlichterin vertrat gegenüber dem Versicherer die Auffassung, der Schaden wäre vermutlich in derselben Form eingetreten, wenn das Gebäude bei Schadenseintritt benutzt oder bewohnt gewesen wäre. Daraufhin gab der Gebäudeversicherer seine Verweigerungshaltung auf und stieg in die Schadenregulierung ein.
Nichtrepräsentative Fallsammlung
Der Fall stammt aus dem Jahresbericht 2025 des Versicherungsombudsmanns e.V. In dem Bericht werden neben diversen statistischen Daten (29.4.2026, 5.5.2026, 11.5.2026) auch beispielhaft drei Dutzend behandelte Fälle vorgestellt, die die Redaktion in loser Folge präsentiert.
Streitgegenstand der Fälle waren die Fahrrad- (4.5.2026), die Reise- (7.5.2026), die Hausrat- (12.5.2026), die Haftpflicht- (15.5.2026, 22.5.2026) und die Gebäudeversicherung (19.5.2026).
„Anhand der dargestellten Verfahren und der Entscheidungspraxis des Ombudsmanns soll ein Einblick in die Beschwerdebearbeitung ermöglicht werden“, heißt es in dem Bericht. Die Fälle seien nicht repräsentativ für die Häufigkeit oder die Bedeutung der Themen, mit denen die Ombudsfrau befasst war.
Es seien solche Themen ausgewählt worden, „bei denen ein allgemeines Interesse erwartet werden kann und die jedenfalls in ihrer Gesamtheit einen Eindruck von der Arbeit der Schlichtungsstelle vermitteln“. Aus der Fallsammlung ließen sich keine Aussagen über das Verfahrensergebnis oder die Beendigungsarten hinsichtlich der Gesamtstatistik ablesen, wird weiter hervorgehoben.




