D&O-Versicherer lehnt Deckung für „Scheingeschäftsführer“ ab

Bild: Pixabay, CC0

19.2.2025 (€) - Als der Versicherte die Police in Anspruch nehmen wollte, machte der Versicherer eine arglistige Täuschung geltend. Der Mann habe bei Abschluss der Police nicht unaufgefordert seine wahre Stellung im Unternehmen offenbart. Doch der wehrte sich gegen die Ablehnung bis zum OLG Hamm.

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