D&O-Versicherer lehnt Deckung für „Scheingeschäftsführer“ ab

19.2.2025 (€) – Der Geschäftsführer einer GmbH war nach Ansicht des Managerhaftpflicht-Versicherers nur Scheingeschäftsführer. Der Versicherer lehnte die Deckung ab, weil der Manager diesen Umstand nicht offengelegt habe. Die Ablehnung sei zu Recht erfolgt, befanden die Gerichte. Der Kläger sei unaufgefordert zur Aufklärung darüber verpflichtet gewesen, er habe sie in Täuschungsabsicht unterlassen.

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