Bundeskabinett beschließt Rentenerhöhung zum 1. Juli

29.4.2026 – Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 beschlossen. Damit werden die gesetzlichen Renten – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates – zum 1. Juli 2026 bundesweit um 4,24 Prozent steigen, wie die Bundesregierung auf ihrer Webseite mitteilt. Davon profitieren sollen rund 21,5 Millionen Rentner. Hierbei gelten folgende Grundsätze:

  • Die Rentenanpassung orientiert sich an der Entwicklung der Bruttolöhne sowie der beitragspflichtigen Einkommen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zusätzlich fließen Sozialabgaben, das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern sowie gesetzliche Sicherungsmechanismen in die Berechnung ein.
  • Aus diesen Größen wird der sogenannte aktuelle Rentenwert berechnet – also der Betrag, der einem Rentenpunkt in Euro entspricht. Dieser Wert wird laut Verordnung von 40,79 Euro auf 42,52 Euro angehoben.
  • Erneut sorgt § 255i SGB VI im Rahmen des Mindestsicherungsniveaus dafür, dass das Rentenniveau von 48 Prozent – Verhältnis einer Standardrente nach 45 Beitragsjahren zum Durchschnittslohn – nicht unterschritten wird. Die Renten steigen daher erneut stärker als die Löhne: Die maßgebliche Lohnsteigerung beträgt laut Deutscher Rentenversicherung nur 4,05 Prozent.

Wer 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und in die Rentenkasse eingezahlt hat, erhält laut Bundesarbeitsministerium mit der Anpassung 77,85 Euro mehr monatliche Bruttorente. Im letzten Jahr waren die Renten um 3,74 Prozent angehoben worden (VersicherungsJournal 30.4.2025) und 2024 um 4,57 Prozent (Medienspiegel 24.4.2024).

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