BGH bestätigt Debeka-Stornoabzug als transparent
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem noch nicht gedruckt vorliegenden Urteil vom 18. März 2026 (IV ZR 184/24) entschieden, dass die kapitalmarktabhängige Stornoabzugsklausel der Debeka Lebensversicherungsverein a.G. als transparent gilt. Mit ihrer Entscheidung haben Deutschlands oberste Richter auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit diese umstrittene Klausel bestätigt.
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