Berufsunfähigkeit: Keine Anzeigepflichtverletzung, aber arglistige Täuschung

Bild: Pixabay CC0

14.5.2024 (€) - In einem Antragsformular zu einer BU-Versicherung wurde nicht nach neurologischen Leiden gefragt. Der Antragsteller gab daher seine Parkinson-Erkrankung nicht an. Als der Versicherer dies erfuhr und den Vertrag anfocht, zog der Mann vor Gericht.

Premium-Zugang

Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.

Login mit Premium-Abonnement Premium-Abonnement erwerben

Premium-Abonnement auch als Wertschätzung der Redaktion

Premium-Abonnentinnen und -Abonnenten erhalten den Zugriff auf alle Inhalte vom VersicherungsJournal. Sie leisten zudem einen unverzichtbaren Beitrag für die redaktionelle Unabhängigkeit. Der Verlag ist für diese Wertschätzung sehr dankbar.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Weitere Artikel der Ausgabe vom 14.5.2024
Diese Artikel könnten Sie noch interessieren