14.7.2023 (€) – Die Hitliste der nach BdV-Meinung „Unsinns-Absicherungen“ führen die kapitalbildenden Versicherungen an. Dahinter folgen die Sterbegeld- und die Ausbildungs-Versicherungen auf den Rängen zwei und drei.
„Würde man, wie im Spitzensport, Medaillen für die überflüssigsten Versicherungen verleihen, hätten kapitalbildende Versicherungen klar die Goldtrophäe verdient“, schreibt der Bund der Versicherten e.V. (BdV) am Donnerstag in einer Pressemitteilung.
Die Verbraucherschützer haben eine Top Ten der „Unsinns-Absicherungen“ erstellt. Auf den ersten Platz wählten sie Kapital-Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen und Fondspolicen sowie Riester- und Rürup-Rentenversicherungen.
„Weder zur Altersvorsorge noch zur Vermögensbildung geeignet“
Als Begründung wird angeführt, dass bei diesen Produkten „die versicherten (‚garantierten‘) Leistungen in der Regel nicht einmal der Summe der eingezahlten Prämien“ entsprechen würden.
Kapitalbildende Versicherungen seien weder zur Altersvorsorge noch zur Vermögensbildung geeignet, heißt es. Das liege insbesondere an den Niedrigzinsen, intransparenten und oftmals überteuerten Kostenstrukturen sowie – bei Rentenversicherungen – überzogenen Langlebigkeitsannahmen.
Bei neueren Renten-Versicherungstarifen könnten den Versicherten Rentenhöhe beziehungsweise Rentenfaktor erst zum Rentenbeginn, also in 20, 30, 40 oder noch mehr Jahren mitgeteilt werden. „Hier ist fraglich, ob es diese Leistung noch etwas mit ‚Versicherung‘ zu tun hat, wenn sie die Höhe der Leistung erst bei Fälligkeit (er)kennen“, argumentiert der BdV in einem Infoblatt.
Silber für Sterbegeld- und Bronze für Ausbildungs-Versicherungen
Silber ging an die Sterbegeldversicherungen. „Leider zahlen Versicherte bei langer Laufzeit am Ende häufig mehr ein, als die Hinterbliebenen herausbekommen. Somit sind Sterbegeld-Versicherungen meist nur für die Versicherer ein lukratives Geschäft“, wird Vorständin Bianca Boss in der Mitteilung zitiert.

- Bianca Boss (Bild: BdV)
Mit Bronze wurden die Ausbildungs-Versicherungen ausgezeichnet. In der „Laudatio“ heißt es, diese seien überteuert, würden kaum Flexibilität bieten und rentierten sich nicht. Um Vermögen für Kinder oder Enkelkinder aufzubauen, sei es beispielsweise besser, auf einen ETF-Sparplan zu setzen.
Die Platzierungen vier bis sieben …
Dahinter folgt die Restschuldversicherung. „Ob die Restschuldversicherung bei den vereinbarten Ereignissen überhaupt leistet, ist wegen umfangreicher Ausschlussklauseln und Wartezeiten häufig fraglich“, lautet die Begründung. Zudem bewegten sich die Beiträge in einer Größenordnung, die sie in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zur versicherten Leistung stehe.
Rang fünf erreichte die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr. Eine solche Police sei „ein ‚Nullsummenspiel‘ (teilweise ein ‚Negativsummenspiel‘)“. Zudem würden die Versicherungsleistungen für den Unfallschutz oftmals deutlich schlechter ausfallen als bei „reinen“ privaten Verträgen.
Die Verbraucherschützer bezweifeln, dass sich Elektronik-Versicherungen rechnen, und platzieren sie an sechster Stelle. Denn oft werde nur der Zeitwert ersetzt. Obendrein müsste man eine Selbstbeteiligung zahlen, heißt es. Viele Angebote seien zudem – im Verhältnis zur versicherten Leistung – teuer und würden Einschränkungen vorsehen.
An einer Reisegepäckversicherung, die auf Position sieben kommt, wird bemängelt, dass das Gepäck immer in der Hand oder zwischen die Beine geklemmt sein müsste, damit der Versicherer sicher zahle. Denn bei grob fahrlässigem Verhalten würde nur anteilig oder gar nicht erstattet. Ohnehin sei Gepäck zudem in der Hausratversicherung gegen bestimmte Gefahren abgesichert.
… und acht bis zehn
„Ob die Krankenhaus-Tagegeldversicherung die finanzielle Grundlage für die gesetzliche Zuzahlung, das tägliche Obst, den Besuch der Familie im Krankenhaus oder das Fernsehgerät bildet, ist mehr als fraglich“, schreibt der BdV zu Rang acht. Hier werde in keiner Weise ein Schaden abgesichert, der den Lebensstandard gefährdet.
Dies gilt nach Ansicht der Verbraucherschützer auch für „Kleinst-Versicherungen“ wie Brillen-, Ticket- und Sportgeräte-Versicherungen, die an Position neun liegen. Außerdem würden diese Policen kein angemessenes Prämien-Leistungsverhältnis bieten.
Bei einer Reiserücktritts-Versicherung ist der Versicherungsschutz „fraglich – schlechtestenfalls ist er nutzlos“, meinen die Verbraucherschützer und vergeben den zehnten Platz an die Absicherung von Entschädigungs-Leistungen an Reiseanbieter. Denn der Versicherungsnehmer bleibe im Dunkeln, ob er in Bezug auf den konkreten Gesundheitszustand versichert sei oder eben nicht.




