Arbeitgeber braucht für verschuldeten Unfall nicht zu haften
11.10.2018 (€) - Durch grobe Fahrlässigkeit seines Dienstherren war ein Dachdecker schwer verletzt worden. Als er deswegen seinen Arbeitsplatz verlor, nahm die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitgeber auf Ersatz der ihr entstandenen Aufwendungen in Regress. Warum sie vor dem Bundesgerichtshof scheiterte.
Premium-Zugang
Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.
Premium-Abonnement auch als Wertschätzung der Redaktion
Premium-Abonnentinnen und -Abonnenten erhalten den Zugriff auf alle Inhalte vom VersicherungsJournal. Sie leisten zudem einen unverzichtbaren Beitrag für die redaktionelle Unabhängigkeit. Der Verlag ist für diese Wertschätzung sehr dankbar.
