Abrechnung über fremde Praxis schließt Selbstständigkeit nicht aus

Bild: Pixabay CC0

5.6.2026 (€) - Obwohl eine Physiotherapeutin Behandlungen in einer fremden Praxis erbrachte und über die Software der Inhaberin Leistungen abrechnete, wurde sie nicht als abhängig beschäftigt eingestuft. Welche Argumente vor Gericht den Ausschlag gaben.

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